Wann tritt die Verjährung eines Darlehens ein?
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Was ist eine Verjährung und ab wann gilt sie?
Verjährung bedeutet grundsätzlich, dass ein Gläubiger nach Ablauf einer gewissen Zeit seine Forderungen beim Schuldner nicht mehr geltend machen kann. Verjährungen gibt es nicht nur bei offenen Rechnungen für Lieferungen und Dienstleistungen – auch Darlehensforderungen, also Kreditschulden, können verjähren.
In Deutschland gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). In der Praxis ist die Frist meist um einige Monate länger, da eine Verjährung erst nach Ende des Kalenderjahres einsetzt, in dem der Anspruch entstanden ist. Darüber hinaus gibt es je nach vertraglicher und rechtlicher Konstellation auch abweichende Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren.
Hemmung der Verjährungsfrist
Eine Verjährungsfrist kann angehalten werden, was im Juristendeutsch als "Hemmung" bezeichnet wird. Die Hemmung einer Verjährung tritt in erster Linie durch schwebende Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien oder bei Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein. Während dieser Zeit setzt die Verjährung aus. Wenn der Hemmungsgrund wieder wegfällt, beispielsweise nach Ende eines Gerichtsprozesses, läuft die verbleibende Verjährungsfrist weiter.
Allgemeines zur Kreditverjährung
Für Darlehensrückzahlungen gilt zunächst die generelle Verjährung nach 3 Jahren. Sowohl die Tilgung des Darlehens als auch die Zinsforderungen können verjähren. Bei befristeten Darlehen ist die Fälligkeit von Forderungen in der Regel genau terminiert. Wurden etwa monatliche Kreditraten vereinbart, ergeben sich mit jeder Rate und Monat für Monat neue Forderungen, die wiederum eigene Verjährungsfristen auslösen. Bei unbefristeten Darlehen definiert der Zeitpunkt der Vertragskündigung den Start einer möglichen Verjährung.
Kredite verjähren nur in seltenen Fällen nach 3 Jahren, denn Voraussetzung dafür ist, dass der Darlehensgeber:
- innerhalb der Frist keine hemmenden Maßnahmen ergreift, oder
- keine Bank ist, die weitere Möglichkeiten zur Verlängerung der Verjährungsfrist hat.
Privatdarlehen: Verjährung von Darlehensrückzahlungen nach 3 Jahren
Weil für Bankkredite zusätzliche Regeln gelten, betrifft die Darlehens-Verjährungsfrist von 3 Jahren in erster Linie Kredite zwischen Privatpersonen. Private Kreditgeber sollten bei Verzug des Schuldners also unbedingt die Zeit im Blick haben und rechtzeitig reagieren. Geeignete Mittel zur Hemmung einer Verjährung sind etwa schriftliches Mahnen, die vertragliche Vereinbarung neuer Zahlungsfristen, das Einleiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens sowie in letzter Instanz die gerichtliche Durchsetzung eines Vollstreckungsbescheids.
Wann gilt eine Darlehensverjährung nach 10 Jahren?
Besondere Regelungen gelten bei der Verjährung von Verbraucherdarlehensverträgen. Von einem Verbraucherdarlehen spricht man immer, wenn eine Privatperson einen Darlehensvertrag mit einer Bank oder einem kaufmännisch tätigen Unternehmen abschließt. Sowohl während der Laufzeit als auch nach der Kündigung wird die Verjährung um bis zu 10 Jahre gehemmt, sobald sich der Darlehensnehmer mit seinen Zahlungen im Verzug befindet. Erst nach Ende dieser Hemmung läuft die reguläre 3-jährige Verjährungsfrist weiter, sodass der tatsächliche Eintritt der Verjährung sogar bis zu 13 Jahre dauern kann.
Verjährung von Darlehen nach 30 Jahren
Unter bestimmten Umständen verjähren Darlehensforderungen erst nach 30 Jahren. Dies ist der Fall, wenn der Darlehensgeber im Besitz eines vollstreckbaren Bescheids ist. Dazu zählen
- Gerichtsurteile,
- Vollstreckungsbescheide,
- notarielle Schuldanerkenntnisse sowie
- vollstreckbare Vergleiche.
Ist eine offene Kreditforderung gerichtlich bestätigt, gibt es für den Schuldner keine Chance, dass seine Verbindlichkeiten nach drei oder 10 Jahren verjähren.
Bank vs. privat: Unterschiede bei der Kreditverjährung
Ein wichtiger Unterschied bei der Verjährung von Verbraucherdarlehen und privaten Kreditforderungen liegt in der Hemmung: Bei Bank- und Händlerkrediten setzt automatisch eine Hemmung der Verjährung ein, wenn der Kreditnehmer in Verzug gerät. Diese Regelung nach § 497 BGB ist für Banken von großem Vorteil. Wer hingegen als Privatperson ein Darlehen vergibt, kann sich nicht allein auf den den Verzug seines Schuldners berufen, sondern sollte innerhalb der 3-jährigen Verjährungsfrist hemmend reagieren.
Keine Unterschiede gibt es bei der Verjährung von Bank- und Privatdarlehen, wenn der Gläubiger seinen Anspruch vor Gericht durchgesetzt hat oder im Besitz eines Vollstreckungsbescheids ist. In diesem Fall gilt die 30-jährige Verjährungsfrist unabhängig davon, ob der Darlehensgeber eine Bank, ein Unternehmen oder eine Privatperson ist.