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Gebrauchsspuren oder Schäden bei Leasing-Rückgabe

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs können Nachzahlungen anfallen, wenn die vereinbarte Kilometerleistung überschritten ist oder das Fahrzeug Schäden vorweist. Dabei muss jedoch der Leasinggeber einige Regeln beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Fahrzeug muss am Ende der Leasingzeit nicht in perfektem Zustand sein. Der Leasinggeber muss die üblichen Abnutzungsspuren akzeptieren.
  • Nur für Schäden, mangelhafte Wartung, übermäßige Abnutzung und Überschreitung der vereinbarten Kilometerleistung darf der Leasinggeber vom Leasingnehmer eine Entschädigung verlangen.
  • Maßstab für die Berechnung der Nachzahlung ist nicht der Aufwand für die Reparatur, sondern die Minderung des Wiederverkaufswertes des Gebrauchtwagens.

Leasing-Rückgabe: Was prüfen die Händler vor der Abnahme?

Wer ein Auto least, ist in rechtlicher Hinsicht nicht Eigentümer, sondern Mieter. Daher hat der Leasinggeber als Eigentümer ein berechtigtes Interesse daran, dass er bei der Beendigung des Leasingvertrags sein Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand wieder zurückerhält.

Im Regelfall nehmen Vertragshändler als Bevollmächtigte der Leasinggesellschaften die Prüfung der Autos bei der Rückgabe vor. Dabei achten sie unter anderem darauf, ob

  • der Nutzer regelmäßig Inspektionen durchführen ließ und ob aufgrund versäumter Wartung Schäden entstanden sind,
  • der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) überschritten ist,
  • der Motor und alle Ausstattungseinrichtungen einwandfrei funktionieren,
  • der Nutzer die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung überschritten hat und
  • das Fahrzeug Schäden oder übermäßige Gebrauchsspuren aufweist.

Vor allem der letzte Punkt führt immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Fahrzeugnutzern und Leasinggebern, weil Schäden oder Gebrauchsspuren mitsamt der damit verbundenen Schadenersatzforderung von beiden Parteien oftmals sehr unterschiedlich bewertet werden.

Muss das Auto bei der Leasing-Rückgabe in perfektem Zustand sein?

Generell gilt: Wenn ein Leasinggeber nach drei Jahren ein Auto zurückbekommt, darf er nicht erwarten, dass das Fahrzeug denselben makellosen Zustand wie ein Neuwagen hat. Auf der anderen Seite muss er aber auch kein verbeultes Auto mit Kratzern, abgefahrenen Reifen und ramponierten Sitzpolstern hinnehmen.

Bei der Frage, ab wann der Leasinggeber Ansprüche bei der Rückgabe des Fahrzeugs stellen kann, ist § 538 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es sinngemäß: Der Mieter – in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Leasingnehmer – hat keine Verschlechterungen an der Mietsache zu verantworten, die aus dem vertragsgemäßen Gebrauch resultieren. Damit sind nach einigen Jahren der Fahrzeugnutzung kleinere Gebrauchsspuren normal und führen nicht zu finanziellen Ansprüchen des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer.

Was sind Gebrauchsspuren und was sind Schäden?

In der Praxis liegt eine wichtige Ursache von Streitigkeiten bei der Leasing-Rückgabe darin, dass beide Parteien unterschiedlicher Auffassung darüber sind, ob es sich bei kleineren Mängeln um eine übliche Gebrauchsspur oder um einen kostenpflichtigen Schaden handelt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt anhand einiger Beispiele, wie sich bei der Leasing-Rückgabe übliche Gebrauchsspuren von übermäßigem Gebrauch oder Schäden abgrenzen.

Bereich
Normale Gebrauchsspur
Schaden oder übermäßiger Gebrauch
Reifen und Felgen Leichte Kratzer an den Felgen Stärkere Schäden an den Felgen, abgefahrene Reifen
Karosserie und Lack Kleine Dellen, minimale Kratzer vor allem im Bereich von Türgriffen und Tankdeckel, leichter Abrieb an den Stoßfängern Lackschäden bis zur Grundierung, größere Dellen, Hagelschäden
Glas und Beleuchtung Minimale Steinschläge, leichte Kratzer Größere Steinschläge, Risse und Sprünge, nicht funktionierende Bestandteile der Beleuchtungsanlage
Innen- und Kofferraum Leichte Abnutzungsspuren Beschädigungen, Fehlfunktionen an Displays und Touchscreens, Brandlöcher

Beweislast liegt beim Leasinggeber

Grundsätzlich muss der Leasinggeber den Nachweis führen, wenn er bei einem zurückgegebenen Fahrzeug übermäßige Gebrauchsspuren oder Schäden geltend machen will. Er muss in diesem Fall ein Rückgabeprotokoll vorlegen, das vom Leasingnehmer bestätigt ist und den Schaden – im Zweifelsfall ergänzt durch Fotos – dokumentiert.

Schäden bei der Leasing-Rückgabe: Was muss ich zahlen?

Ein weiterer häufig auftretender Streitpunkt liegt in der Frage, welche Forderungen der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer bei Gebrauchsspuren oder Schäden stellen darf. Zunächst einmal gilt, dass der Leasinggeber nicht die Reparaturkosten für die Beseitigung normaler Gebrauchsspuren in Rechnung stellen darf. Bei stärkeren Gebrauchsspuren oder gar Schäden, die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind, muss der Leasingnehmer den Leasinggeber entschädigen.