SF-Klasse übertragen: Schritt -für-Schritt-Anleitung
Das Wichtigste zur Rabattübertragung
- Die Schadenfreiheitsklasse kann von Eltern, Großeltern, Ehepartnern und weiteren Familienmitgliedern übertragen werden.
- Wer seine SF-Klasse an andere überträgt, verliert diese dauerhaft.
- Als Voraussetzung für die Übertragung gilt, dass der Empfänger der SF-Klasse regelmäßig Auto gefahren sein muss.
- Der Empfänger kann nur so viele Jahre übernehmen, wie er selbst seit Führerscheinerhalt hätte erfahren können.
- Für absolute Fahranfänger ohne Fahrpraxis lohnt sich die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse nicht.
- SF-Klasse übertragen: Checkliste
- Formulare zum Download
- Wer kann den Rabatt übernehmen?
- Voraussetzungen
- Wann ist die Übertragung sinnvoll?
- Gibt es Nachteile?
- Häufig gestellte Fragen
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Checkliste
So können Sie die Schadenfreiheitsklasse übernehmen oder übertragen
- Autoversicherung kontaktieren: Ihre Versicherung kann Ihnen schnell und einfach mitteilen, wer die Schadenfreiheitsklasse erhalten kann. In der Regel geht das für alle engen Familienmitglieder, wie Ehepartner, Kinder oder Enkel.
- Übertragbare Jahre prüfen: Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse sollte bereits eine Fahrerlaubnis und Fahrpraxis haben. Je länger der Empfänger der SF-Klasse bereits Fahrerfahrung gesammelt hat, desto mehrschaden freie Jahre können übernommen werden.
- Übertragung der SF-Klasse beantragen: Beantragen Sie die Rabattübertragung direkt bei Ihrer Autoversicherung. Die meisten Versicherer bieten die Beantragung über Online-Formulare an. Wir haben für Sie die Formulare der größten Versicherer in unserer Tabelle bereitgestellt. Das Standardformular (TB28) finden Sie ebenfalls weiter unten auf dieser Seite.
- Notwendige Unterlagen zur Übertragung: Für die Übertragung benötigen Sie nur Ihre aktuelle Versicherungsnummer (eVB-Nummer) sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer.
- Geschafft! Ihre Versicherung bestätigt den Antrag und der Empfänger kann von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt profitieren und bei der Kfz-Versicherung sparen.
Rabattübertragung: Nur für Kfz-Haftpflicht & Vollkasko
Die Schadenfreiheitsklasse kann nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Vollkaskoversicherung übertragen werden.
In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen und dementsprechend auch keine Rabattübertragung.
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Formular nach Versicherer
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Ihr Versicherer ist nicht dabei? Hier finden Sie das Standard-Formular
Ist Ihre Autoversicherung nicht in der Tabelle aufgeführt, können Sie sich ein standardisiertes Formular zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse hier herunterladen.
Wer kann den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen?
Für junge Erwachsene, die schon einige Jahre den Führerschein besitzen, aber bisher noch keinen eigenen Kfz-Versicherungsvertrag hatten, lohnt sich die Übertragung oft besonders. Für Kfz-Versicherer gelten sie als Fahranfänger und erhalten in der Regel mit ihrem ersten Kfz-Versicherungsvertrag die teure Schadenfreiheitsklasse 1/2. Erst ab Vertragsbeginn werden schadenfreie Jahre gezählt, auch wenn Sie bereits seit Jahren unfallfrei fahren – nur eben nicht mit dem eigenen Auto.
Auch die Übertragung auf Ehepartner und Lebensgefährten ist möglich. Hier kann es von Versicherung zu Versicherung Unterschiede geben, daher empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld bei Ihrer Autoversicherung zu informieren.
Für absolute Fahranfänger nur bedingt empfohlen
Es können nur so viele Schadenfreiheitsklassen übertragen werden, wie der Empfänger selbst seit Besitz des Führerscheins hätte aufbauen können. Wer also erst seit einem Jahr Auto fährt, kann auch nur einen Schadenfreiheitsrabatt von einem Jahr übernehmen. Für absolute Fahranfänger lohnt sich die Übertragung daher oftmals nicht, da überschüssige Schadenfreiheitsklassen in diesem Fall verfallen und nicht angerechnet werden können.
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Welche Voraussetzungen gelten?
- Übernahme nur für enge Familienmitglieder: In der Regel ist die Übertragung der SF-Klasse nur für enge Verwandtschaftsverhältnisse möglich. Hier eingeschlossen sind Kinder, Enkel, Großeltern, Eltern und Ehe- sowie Lebenspartner. Hier gibt es allerdings Unterschiede je nach Versicherer. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über Ihre Möglichkeiten. Die Schadenfreiheitsklasse zu übernehmen, wenn Sie nicht miteinander verwandt sind, ist in der Regel nicht möglich.
- Empfänger mit Fahrpraxis: Der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse sollte bereits längere Zeit mit dem Auto, mit dem die SF-Klassen zuletzt erfahren wurden, gefahren sein.
- Anzahl schadenfreier Jahre staffeln sich nach Führerscheinbesitz: Wie viele schadenfreie Jahre übernommen werden können, hängt von der Länge des Führerscheinbesitzes ab. Haben Sie bereits seit vier Jahren einen Führerschein, können Sie vier Jahre Schadenfreiheitsrabatt übernehmen.
Wann ist die Übertragung der SF-Klasse sinnvoll?
Bei dauerhafter Abgabe des Führerscheins: Entscheidet sich ein Großelternteil beispielsweise dazu, dauerhaft das Autofahren aufzugeben, lohnt sich auch hier die Übertragung der SF-Klasse. Bis zu 12 Monate nach Vertragskündigung durch den ursprünglichen Fahrer kann die Schadenfreiheitsklasse weitergegeben werden. Manche Versicherer erweitern diese Frist auf bis zu zehn Jahre.
SF-Klasse übertragen nach einem Todesfall
Tritt der Tod einer versicherten Person ein und das Fahrzeug wird auf einen Erben überschrieben, können enge Verwandte noch bis zu 12 Monate später die Schadenfreiheitsklasse übernehmen. In diesem Fall müssen Sie die Sterbeurkunde an die Versicherung weiterleiten, um den Tod des Versicherten nachzuweisen und die Rabattübertragung zu beantragen.
Gibt es Nachteile bei der Übertragung der SF-Klasse?
Als Nachteil gilt lediglich, dass der Übertragende seine Schadensfreiheitsklasse und seine damit verbundenen Rabatte unwiderruflich aufgibt.
Kann die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse rückgängig gemacht werden?
Nein, wird die Schadenfreiheitsklasse einmal übertragen, kann dieser Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Häufig gestellte Fragen
In der Regel geben die Kfz-Versicherer eine Frist von 12 Monaten vor, in der die SF-Klasse übertragen werden kann – ob nach der Abmeldung eines Fahrzeugs oder nach einem Todesfall. Bei manchen Versicherern ist eine Übertragung bis zu zehn Jahre lang möglich.
Nein. Ein Fahranfänger kann nur so viele Jahre übernehmen, die er selbst in der Zeit seit Führerscheinerwerb aufbauen konnte. Sind das nur wenige Jahre, verfallen alle übrigen Jahre bei der Übertragung.
Nein. Einmal übertragene Jahre werden fest zugeordnet und der Empfänger kann, zum Beispiel über einen Versicherungsvergleich, die für ihn passende Kfz-Versicherung abschließen.
Nein. Wird die Schadenfreiheitsklasse einmal übertragen, kann dieser Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Hat zum Beispiel ein Großelternteil beschlossen, nicht mehr Auto zu fahren und deswegen sein Fahrzeug abzumelden, gilt das Auto als stillgelegt. Die Übertragung ist bis zu 12 Monate nach Stilllegung möglich, bei manchen Kfz-Versicherern auch länger.
Ja. Auch beim Fahren von Leasingfahrzeugen bauen Sie schadenfreie Jahre auf. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird übernommen, wenn Sie von einem Leasingauto auf ein Privatfahrzeug umsteigen oder umgekehrt. Allerdings muss dafür als Halter die Leasingfirma eingetragen sein und Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Bei der Übertragung geben Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse auf. Sie sollten es sich also gut überlegen und die SF-Klasse nur übertragen, wenn Sie keinen eigenen Kfz-Versicherungsvertrag mehr benötigen.
Für den Antrag zur Übertragung benötigen Sie folgende Informationen und Unterlagen:
- Führerscheinkopie des Empfängers
- Verzichtserklärung des Überträgers
- Versicherungs- und Fahrzeugdaten
Aus Ihrem Schreiben sollte hervorgehen, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis Sie zueinanderstehen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie beide das Dokument unterschreiben.
Sie können Ihre SF-Klasse an direkte Familienmitglieder wie Kinder, Enkelkinder sowie Lebens- oder Ehepartner übertragen lassen.
Während Sie Ihre kompletten schadenfreien Jahre aufgeben, kann der Empfänger nur so viele Jahre übernehmen, wie er selbst in der Zeit hätte erfahren können. Überträgt ein Großelternteil zum Beispiel einen SF-Rabatt von 32 an die Enkelin, die vor 10 Jahren den Führerschein gemacht hat, kann sie einen Kfz-Versicherungsvertrag mit SF-Klasse 10 abschließen.
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