ADAC: Dieselauto nach Urteil nicht sofort verkaufen
Stand: 01.03.2018
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München – Das Urteil ist gefällt: Jetzt droht älteren Dieselfahrzeugen ein Fahrverbot. Jedoch rät der ADAC von über schnellen Panikverkäufen des eigenen Autos mit Dieselantrieb ab.
"Autofahrer sollten nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig Ruhe bewahren und ihr Fahrzeug nicht kurzfristig – möglicherweise unter Wert – verkaufen", sagt Johannes Boos vom ADAC. Denn noch sei die Lage zu unklar. Kommen Fahrverbote, seien diese auf lokale Strecken beschränkt. Dann sollten Autofahrer Alternativen überprüfen, etwa den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Unter Umständen werde es auch Ausnahmeregelungen geben.
Keine Fahrverbote in ländlichen Regionen
Wer künftig in solche von etwaigen Fahrverboten betroffene Regionen einfahren möchte, sollte sich für eine Alternative zum Diesel entscheiden. "Oder mit dem Kauf eines Diesels noch warten, bis Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 6d TEMP beziehungsweise Euro 6d in ausreichender Modellvielfalt verfügbar sind", rät Boos.
Wer hingegen nicht in Gebieten, die von Fahrverboten bedroht sind, fahren muss, weil er beispielsweise eher in ländlichen Regionen unterwegs ist, muss nach derzeitiger Einschätzung des ADAC keine Einschränkungen befürchten.