Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Freie Routerwahl bald beschlossen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Bislang konnten Internet-Anbieter ihren Kunden vorschreiben, mit welchem Gerät sie sich ins World Wide Web einwählen. Ein neuer Gesetzesentwurf soll das nun ändern. Mit der freien Routerwahl beschließen Union und SPD eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag.

Neue Definition stützt Gesetzesänderung

Bislang können Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Netz benutzen sollen. Die Begründung der Anbieter war rechtlich nur schwer anzugreifen: Die Provider definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Mit der Gesetzesänderung wird nun die Anschlussdose an der Wand als «Netzabschlusspunkt» definiert. Außerdem müssen die Anbieter ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese ihre selbst angeschafften Geräte auch für den Internet-Anschluss einrichten können.

Befürworter des feien Netzzugangs

Gegen den Routerzwang hatten sich vor allem die Hersteller von Netzwerk-Endgeräten ausgesprochen. Aber auch Organisationen wie der Chaos Computer Club und die Free Software Foundation Europe hatten sich für die Änderung stark gemacht. Sie befürchten, dass die Provider ihre eigenen Router dazu nutzen, eigene Angebote im Netz zu bevorzugen, andere Dienste auszubremsen und Geld für inzwischen selbstverständliche Zusatzfunktionen wie WLAN zu verlangen.

Gegner des feien Netzzugangs

Widerstand gegen die Abschaffung des Routerzwangs kam vor allem von den Kabelbetreibern, weil sie technische Störungen befürchten. In einer Anhörung der Bundesnetzagentur behauptete etwa der Kabelanbieter UnityMedia, dass frei vom Nutzer gewählte Router zur «Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern» führen könnten. In der Folge seien «garantierte Bandbreiten, Sicherheitsfeatures und weitere Services nicht mehr im gewohnten Umfang» zu leisten. Diese Argumente wurden allerdings von etlichen Experten als unzutreffend zurückgewiesen.

Bundesrat hat Einwände

Zuletzt hatte der Bundesrat sich die Position der Provider zu Eigen gemacht und Bedenken gegen eine Abschaffung des Routerzwangs formuliert. Das Gesetz ist aber nicht mitbestimmungspflichtig, so dass der Bundestag alleine über die Änderung entscheiden kann.