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Digitales Erbe: Mehrheit der Deutschen sorgt nicht vor

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der eigene Tod kann plötzlich und unerwartet kommen. Für Hinterbliebene ist dann etwa eine Liste mit Zugangsdaten zu Online-Diensten und sozialen Netzwerken des Verstorbenen hilfreich bei der Regelung des digitalen Erbes. Laut einer Bitkom-Umfrage trifft die Mehrheit der Bundesbürger aber keine entsprechende Vorsorge.

Was passiert mit Zugangsdaten und PINs nach dem eigenen Tod?

Der Großteil der Deutschen ist online und hinterlässt auf Webseiten sowie sozialen Netzwerken wie Facebook digitale Fußabdrücke. Im Laufe der Jahre sammeln sich bei den Internetnutzern viele Zugangsdaten an. Dazu gehört etwa der Entsperr-Code des Smartphones, die PIN zum Login für das Online-Banking oder der Zugang zu WhatsApp, Instagram, Netflix & Co. Was passiert aber mit den eigenen Daten im Todesfall? Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom haben nur 40 Prozent der Deutschen ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt, die Mehrheit hat keine Anweisungen festgelegt.

Konkrete Regelungen helfen Hinterbliebenen

Der Trend der letzten Jahre zeigt aber: Immer mehr Menschen kümmern sich rechtzeitig um Regelungen, wie mit ihren digitalen Hinterlassenschaften umgegangen werden soll. 2017 taten dies gerade einmal 18 Prozent. Für die Hinterbliebenen ist dies wichtig und hilfreich. "Dabei geht es um zwei Dinge: Angehörigen emotionale Belastung und die komplizierte Suche nach Nutzernamen und Passwörtern zu ersparen. Und darum, dass kostenpflichtig Dienste und Abos im Netz schnell und unkompliziert gekündigt werden können", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

16 Prozent der Befragten hätten ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt, fast ein Viertel (24 Prozent) immerhin teilweise. Zwei Drittel der Menschen (68 Prozent), die sich ganz oder teilweise um ihr digitales Erbe gekümmert haben, hätten Regelungen für Zugänge zu PINs und Geräten getroffen. 45 Prozent haben laut Bitkom festgelegt, was nach ihrem Tod mit ihrer Hardware geschehen soll. 33 Prozent haben Vorkehrungen getroffen für Zugänge zu Online-Angeboten wie Bankkonten oder Versicherungen. Zugänge zu Online-Konten oder Messenger-Diensten wie WhatsApp haben 26 Prozent für ihre Hinterbliebenen hinterlegt. Lediglich 5 Prozent haben sich um Streaming- oder Gaming-Abos gekümmert.

Mehr als der Hälfte mangelt es an Infos zum digitalen Erbe

Rechtlich ist die Lage klar: Verträge mit Providern oder sozialen Netzwerken gehen auf die Erben über, solange zu Lebzeiten keine andere Regelung getroffen wurde. Oft müssen Erben jedoch erst einmal recherchieren, welche Verträge und Profile im Netz überhaupt existieren. 64 Prozent mangele es an Informationen zur Regelung des digitalen Erbes. 58 Prozent der Umfrageteilnehmer haben bei Online-Diensten oder in sozialen Netzwerken Nachlasskontakte angegeben. Eine Liste mit Zugangsdaten zu Online-Diensten habe 53 Prozent der Befragten angelegt. Fast ein Viertel (22 Prozent) habe im Testament Regelungen zum digitalen Erbe vorgenommen. Die im Web existierenden kommerziellen Angebote für die digitale Nachlassplanung nutzen nur 4 Prozent.

Immerhin 28 Prozent möchten auch nach ihrem Tod digital im Internet weiterleben: Sie wünschen sich, dass ihre Profile bei Facebook & Co. auch nach ihrem Ableben weiterbestehen sollen.