Kartensperrung für Sprach- und Hörgeschädigte - so funktioniert's
Stand: 21.09.2020
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Nach einem Verlust oder Diebstahl von Bank- und Kreditkarte ist schnelles Handeln geboten. Die Karten müssen unverzüglich gesperrt werden. Unter der Rufnummer 116 116 ist der zentrale Sperrnotruf jeden Tag volle 24 Stunden erreichbar. Doch was tun Sprach- und Hörgeschädigte, die nicht telefonieren können?
Kartensperrung auch per Fax möglich
„Gerade bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten ist eine schnelle Reaktion wichtig, um finanzielle Schäden zu vermeiden“, teilt die Euro Kartensysteme mit, die für die deutschen Banken und Sparkassen unter anderem die Girocard (früher: EC-Karte) betreibt.
Praktische Hilfe bietet Sprach- und Hörgeschädigten die klassische Faxfunktion. Durch einen speziellen Service können sie Girocards und Kreditkarten auch per Faxformular sperren.
So funktioniert die Kartensperrung per Fax
Zu finden sind die Formulare auf der Internetseite kartensicherheit.de unter der Kategorie "Kartensperrung". Dort gibt es zwei unterschiedliche Vordrucke – einen für Debitkarten wie die Girocard und einen für Kreditkarten.
Um ihre Karte per Fax sperren zu lassen, müssen Verbraucher das passende Formular ausdrucken, ausfüllen und dann per Fax verschicken. Ebenso wie die Rufnummer für die telefonische Kartensperrung lautet die Faxnummer 116 116.