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So holen sich Kreditnehmer die Bearbeitungsgebühren zurück

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Leipzig - Viele Banken kassieren bei Abschluss eines Kredits Bearbeitungsgebühren. Ein Gericht hat diese Praxis jedoch bereits für unzulässig erklärt. Wer die Bearbeitungsgebühr nun zurückfordern will, muss dafür einen Antrag stellen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Darin sollte die Dahrlehensvertragsnummer und die Summe der Bearbeitungsgebühr angeben werden. Auch die Zinsen für die Gebühr müssten Banken zurückerstatten. Einen Musterbrief bieten die Verbraucherschützer auf ihrer Homepage an. Ausgefüllt geht der Brief dann direkt an das Geldinstitut.

In einigen Fällen weigern sich die Banken, die Gebühr zurückzuzahlen. "Nicht gleich bei der ersten Ablehnung die Flinte ins Korn werfen", rät Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale im Leipzig. Es lohne sich, nachzuhaken - notfalls mit Rechtsbeistand. Verbraucher können sich zum Beispiel an Ombudsstellen wenden, die es in den jeweils zuständigen Bankverbänden gibt. Dort ist der Service kostenlos. Selber klagen sollte nur, wer eine Rechtsschutzversicherung hat und dort eine Deckungszusage für diesen spezifischen Fall bekommt.

Die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren ist nach einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 8 U 562/11) möglich. Das Gericht erklärte die Gebühr für unzulässig, da die Bearbeitung eines Kreditantrags keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im Interesse der Bank erfolge. In der Regel stellen Geldinstitute ihren Kunden bei Darlehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von zwei bis drei Prozent des Nettodarlehensbetrages in Rechnung.

Unstrittig ist den Verbraucherschützern zufolge, dass dieses Urteil für alle Kreditbearbeitungsgebühren gilt, die seit 2009 berechnet wurden. Denn für sie kann die Verjährungsfrist von drei Jahren noch nicht abgelaufen sein. "Vor 2009 sind die Fälle unklar", sagt Heyer. Verbraucher können dennoch versuchen, die Gebühr zurückzufordern. Wenn die Bank aber ablehnt, weil die Frist verstrichen ist, sollten sie abwägen: Lohnen sich die Prozesskosten? Denn das Risiko, zu verlieren, sei für Fälle vor 2009 höher, warnt Heyer.