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Eine arbeitsmedizinische Untersuchung dient der Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen beziehungsweise der Früherkennung von Berufskrankheiten. Sie ist ein fester Bestandsteil im Arbeitsschutz und für bestimmte Tätigkeitsfelder verpflichtend. Anhand einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung wird manchmal außerdem geprüft, ob ein Mitarbeiter für spezielle Aufgaben geeignet ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Warum sind die Untersuchungen sinnvoll?
  2. Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge
  3. Berufsfelder mit Pflichtvorsorge
  4. Was beinhaltet die Untersuchung?
  5. So läuft die arbeits­medizinische Vorsorge ab
  6. Eignungsuntersuchungen
  7. Kosten
  8. Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen helfen, Gesundheitsrisiken im Beruf frühzeitig zu erkennen und Berufskrankheiten vorzubeugen.
  • Je nach Tätigkeit sind sie verpflichtend, freiwillig oder auf Wunsch möglich.
  • Die Kosten übernimmt stets der Arbeitgeber, auch bei freiwilliger Teilnahme oder Wunschvorsorge.
  • Die ärztliche Schweigepflicht gilt immer: Untersuchungsergebnisse werden nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben.

Warum sind arbeits­medizinische Vorsorge­unter­suchungen sinnvoll?

Arbeitsmedizinische Vorsorge hilft, Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen oder ganz zu vermeiden. Speziell qualifizierte Arbeits- oder Betriebsärzte führen die entsprechenden Untersuchungen im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes durch.

Je nach Tätigkeit und Gesundheitsgefahr kann die Untersuchung:

  • Pflicht sein (gesetzlich vorgeschrieben),
  • freiwillig angeboten werden,
  • oder auf eigenen Wunsch erfolgen.

Ob eine arbeitsmedizinische Untersuchung verpflichtend ist oder nicht, hängt von den Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz ab. Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Drei Arten der arbeits­medizinischen Vorsorge

Pflichtvorsorge

AdobeStock_295664542_Doktor-mit-Dokumenten-und-StethoskopDie Pflichtvorsorge ist erforderlich, wenn im Beruf direkte Gesundheitsgefahren bestehen. Veranlasst wird die Maßnahme vom Arbeitgeber, denn sie ist die Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme. Erst wenn ein Betriebsarzt die gesundheitliche Eignung bestätigt hat, darf der Arbeitnehmer mit der Tätigkeit starten.

Im weiteren Verlauf muss der Arbeitgeber regelmäßig Nachfolge­untersuchungen anbieten und durchführen lassen.

Angebotsvorsorge

Bei bestimmten Tätigkeiten mit möglicher Gefährdung ist der Arbeitgeber ebenfalls verpflichtet, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Ein Beispiel ist die Untersuchung des Sehvermögens bei hoher Bildschirmtätigkeit.

Die Teilnahme ist für Sie freiwillig. Eine Ablehnung hat keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis.

Wunschvorsorge

Haben Sie gesundheitliche Bedenken, können Sie als Arbeitnehmer eine arbeitsmedizinische Untersuchung anfordern. Ein Beispiel ist eine Beratung zur gesundheitlichen Eignung nach längerer Krankheit.

Der Arbeitgeber muss die Wunschvorsorge ermöglichen. Er ist zudem verpflichtet, Sie regelmäßig über diese Möglichkeit zu informieren.

Gut zu wissen: Arbeits­­medizinische Untersuchung und BU-Versicherung

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung hat keinen direkten Einfluss auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie dient dem Arbeitsschutz, nicht der Beurteilung Ihrer Versicherbarkeit.

Dennoch kann es sinnvoll sein, sich rechtzeitig um eine BU-Versicherung zu kümmern, besonders wenn Sie in einem risikobehafteten Berufsfeld arbeiten. Denn je nach Gesundheitszustand und Berufsgruppe steigen mit den Jahren oft die Hürden für den Abschluss einer passenden Absicherung.

In welchen Berufen ist eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben?

Eine Pflichtuntersuchung durch den Betriebsarzt muss erfolgen, wenn Sie im Beruf regelmäßig bestimmten Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Dazu gehören insbesondere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Stäuben, Dämpfen oder hautreizenden Substanzen. Das gilt vor allem in diesen Bereichen:

  • Industrie und Handwerk: etwa beim Schweißen, Schleifen, Lackieren oder Arbeiten mit Chemikalien, Metallen oder feinen Stäuben
  • Gesundheitswesen und Pflege: bei regelmäßiger Feuchtarbeit (häufiges Händewaschen), hautbelastenden Handschuhen oder Kontakt mit biologischen Stoffen, zum Beispiel Krankheitserregern
  • Lebensmittelverarbeitung und Landwirtschaft: bei staubintensiver Arbeit mit Mehl, Getreide, Futtermitteln oder Tieren
  • Labore und chemisch-technische Berufe: bei Umgang mit Gefahrstoffen, Tierstaub oder Epoxidharzen

Kurz: Wenn Ihre Arbeit Haut, Atemwege oder allgemein die Gesundheit belastet, ist eine Pflichtuntersuchung meist gesetzlich vorgeschrieben.

Wer entscheidet, ob eine Untersuchung nötig ist?

Ob eine Pflichtuntersuchung erforderlich ist, ergibt sich aus der sogenannten Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber lässt prüfen, welchen Risiken Sie bei Ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Auf dieser Grundlage entscheidet sich, ob eine arbeitsmedizinische Untersuchung vorgeschrieben ist.

Was beinhaltet eine arbeits­medizinische Untersuchung?

AdobeStock_236268671_Patient-bei-DoktorEine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung soll aufzeigen, welchen Belastungen und Gefährdungen ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit ausgesetzt ist.

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin befindet sich im ständigen Austausch mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. So kann er oder sie sich ein umfassendes Bild von den Arbeitsbedingungen machen und die arbeitsmedizinische Vorsorge darauf abstimmen.

Anhand der Untersuchungsergebnisse entscheidet der behandelnde Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen erforderlich sind.

Weitere Ziele der arbeits­medizinischen Vorsorge­untersuchungen

  • zügige Erkennung und Vorbeugung von Berufskrankheiten
  • Aufklärung und Beratung von Mitarbeitern
  • Weiterentwicklung des Gesundheitsschutzes im Unternehmen (langfristig)

Bei der medizinischen Vorsorgeuntersuchung prüft der Arzt oder die Ärztin auch, ob Mitarbeiter die körperlichen Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten mitbringen, beispielsweise für das Fahren eines Gabelstaplers oder das Steuern eines Krans.

Wer führt die arbeits­medizinische Untersuchung durch?

Arbeitsmedizinische Untersuchungen dürfen nur von speziell ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. Dafür ist entweder eine Facharztausbildung in Arbeitsmedizin oder eine Zusatzqualifikation in Betriebsmedizin erforderlich.

Die rechtliche Grundlage für diese Tätigkeit bildet das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

So läuft die arbeits­medizinische Vorsorge ab

  1. Professionelle Gefährdungsbeurteilung: Der Betriebsarzt analysiert gemeinsam mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit die Arbeitsbedingungen.
  2. Medizinische Untersuchung: Dabei werden mögliche Zusammenhänge zwischen gesundheitlichen Problemen eines Mitarbeiters und der ausgeübten Tätigkeit untersucht.
  3. Beratung: Der Mitarbeiter wird über die Ergebnisse informiert, während der Arbeitgeber allgemeine Empfehlungen erhält.

Je nach Vorsorgeart kann die Untersuchung folgende Elemente beinhalten: Blutdruckmessung, körperliche Untersuchung, Sehtest, Hörtest, EKG, Urin- oder Blutuntersuchung.

Häufige Gesundheitsbeschwerden

Die Erkrankungen, die bei Beschäftigten am häufigsten auftreten, sind:

  • Muskel- und Skelett-Erkrankungen, zum Beispiel Gelenkschäden oder Rückenprobleme
  • Psychische Krankheiten
  • Suchterkrankungen

Schweigepflicht, Datenschutz und Handlungsempfehlungen

Auch Betriebsärzte unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf der Arzt keine Gesundheitsdaten oder Untersuchungsergebnisse an den Arbeitgeber weitergeben.

Allerdings hat der Betriebsarzt das Recht, gesundheitliche Bedenken zu äußern. Zudem kann er für bestimmte Tätigkeiten entsprechende Auflagen und arbeitsschutztechnische Maßnahmen empfehlen, um arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen.

Wie oft findet eine arbeits­­medizinische Untersuchung statt?

Nach der ersten Untersuchung legt der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin fest, wann die nächste Vorsorgeuntersuchung notwendig ist. Häufig gelten folgende Richtwerte:

  • Zweite Vorsorgeuntersuchung innerhalb von zwölf Monaten
  • Zusätzliche Untersuchungen spätestens alle 36 Monate nach dem letzten Termin

Besondere Fälle mit kürzeren Fristen

In manchen Berufen müssen die Vorsorgeuntersuchungen häufiger stattfinden, etwa bei Kontakt mit reizenden oder gesundheitsschädlichen Stoffen oder bei Arbeit unter besonderen Bedingungen.

Folgende Fristen gelten:

Situation / Tätigkeit
Frist für zweite Untersuchung
Arbeiten mit reizenden Stoffen (z. B. Reinigungsmittel) nach 6 Monaten
Umgang mit giftigen Chemikalien nach 6 Monaten
Feuchtarbeit nach 6 Monaten
Arbeit in (sub-)tropischen Gebieten spätestens nach 12 Monaten
Auslandsaufenthalte in Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko spätestens nach 12 Monaten

Impfschutz und mehrere Risikofaktoren

Wenn Impfungen Teil der Vorsorge sind, richtet sich der nächste Termin nach dem Zeitplan für Auffrischimpfungen. Lehnt der Arbeitnehmer eine empfohlene Impfung ab, werden kürzere Untersuchungsabstände festgelegt.

Sind Sie als Mitarbeiter mehreren Gesundheitsrisiken ausgesetzt, gilt immer die kürzeste vorgeschriebene Frist zwischen den Untersuchungen.

Was sind Eignungsuntersuchungen?

Eignungsuntersuchungen (auch Tauglichkeitsuntersuchungen genannt) gehören ebenfalls zu den arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Sie klären, ob ein Arbeitnehmer körperlich und psychisch für bestimmte Tätigkeiten geeignet ist.

Je nach Berufsgruppe und rechtlichen Vorgaben gibt es verschiedene Varianten:

  • Jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren: Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Fahr- und Luftfahrtpersonal: Tauglichkeitsprüfungen, etwa nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder fliegerärztliche Untersuchungen
  • Berufsgruppen mit besonderen Anforderungen: etwa Bewerber bei der Bundeswehr, Taucher, Lokführer oder Schiffspersonal

Beispiel: G25-Untersuchung

Die frühere G25-Untersuchung ist heute als "Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" bekannt. Sie zählt zu den gängigsten arbeitsmedizinischen Untersuchungen.

Sie prüft, inwieweit ein Beschäftigter gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, bestimmte Fahrzeuge oder Geräte zu fahren, zu steuern oder diese zu überwachen.

Das betrifft beispielsweise folgende Fahrzeuge und Geräte:

  • Kraftfahrzeuge
  • Schienenfahrzeuge
  • Flurförderzeuge (zum Beispiel Gabelstapler)
  • Hebezeuge (zum Beispiel Hebebühne oder Kran)
  • Regalbediengeräte
  • kraftbetriebene Luftfahrtbodengeräte (zum Beispiel die Außentreppen am Flugzeug)

Rechtlicher Status

Die G25-Untersuchung ist seit 2022 nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt keine eigene Rechtsvorschrift, die ihre Durchführung verbindlich regelt.

Stattdessen gilt sie als allgemein anerkannte arbeitsmedizinische Regel im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes. Sie wird in der Praxis weiterhin häufig eingesetzt, um die Eignung für sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie das Führen von Fahrzeugen oder Maschinen zu prüfen.

Was kostet die arbeits­­medizinische Untersuchung?

Die Kosten für arbeitsmedizinische Untersuchungen übernimmt der Arbeitgeber. Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Untersuchung und dem Umfang der Leistungen ab.

Um Ihnen eine Orientierung zu geben, finden Sie in der Übersicht einige Preisbeispiele aufgelistet. Die Kosten können aber – je nach Arzt oder Region – abweichen:

Untersuchung
Kostenbeispiel*
Arbeiten unter Lärmbelastung (ehemals G 20) 70 €
Fahr- oder Überwachungsaufgaben (ehemals G 25) 130 €
Arbeiten im Ausland unter besonderen klimatischen Bedingungen (ehemals G 35) 150 € bis 180 €
Bildschirmarbeit (ehemals G 37) 75 €
Arbeiten mit Absturzgefahr (ehemals G 41) 150 € bis 195 €
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G 42) 100 € bis 180 €
Wunschvorsorge 80 € bis 240 €

* alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer

Bei einigen Untersuchungen können noch weitere Kosten, etwa für Laborleistungen oder Impfungen, hinzukommen.

Arbeitsmedizinische Untersuchungen beugen viel vor – aber nicht alles lässt sich verhindern. Mit einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung sorgen Sie für den Fall der Fälle vor.

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