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Stichtag 30. November - Wann der Kfz-Versicherungswechsel lohnt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Jedes Jahr im Herbst haben Autofahrer die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Mit dem 30. November steht jener Stichtag vor der Tür, bis zu dem die Versicherten in der Regel ihre Versicherungsverträge kündigen müssen. Wer sich richtig informiert, kann viel Geld sparen.

Im Herbst entscheiden sich immer wieder mehrere Millionen Autofahrer für den Wechsel. Der Grund: Die Tarife kommen jedes Jahr aufs Neue in Bewegung, wenn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin im September die Veränderungen in der Typ- und Regionalklassenstatistik bekanntgibt. Für Wechselwillige sind satte Ersparnisse drin.

Mehrere Hundert Euro weniger sind nach Angaben der Stiftung Warentest in Berlin etwa für Vielfahrer, Familien, Rentner oder umweltbewusste Fahrer möglich, die mit einem Wagen mit vergleichsweise geringem CO2-Ausstoß von weniger als 120 g/km unterwegs sind. Ein besonders hohes Sparpotenzial ergibt sich für junge Fahrer, wenn sie für einen Kleinwagen eine Haftpflichtversicherung und einen Teilkaskoschutz abschließen, schreibt die Organisation in der Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 11/2010). In ihren Modellrechnungen hat die Stiftung hier Prämienunterschiede von mehr als 3000 Euro ausgemacht. Ausgewertet wurden 152 Angebote von 74 Autoversicherern.

Am günstigsten sind demnach derzeit Direktversicherer. Sie bieten weniger Service und sind oft nur per Telefon, Internet oder Post erreichbar. Termine mit einem Vertreter vor Ort sind dann nicht möglich. Auf der Suche nach einem guten Tarif sind laut dem IT-Branchenverband Bitkom vor allem Vergleichsrechner sinnvoll, die auf mehrere Versicherer zugreifen.

Was bei der Kündigung zu beachten ist

Vor der Kündigung des alten Vertrags sollte der neue bereits in trockenen Tüchern sein. "Kündigen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag nur, wenn Sie sicher sind, bei einer anderen Gesellschaft zu besseren Konditionen und Prämien den Versicherungsschutz zu bekommen", rät Jürgen Grieving vom ADAC in München. Zwar müssen Anbieter bei der Haftpflicht jeden Versicherungsnehmer akzeptieren, doch bei der Kaskoversicherung können sie Kunden auch ablehnen.

Die Kündigung selbst sollte als Einschreiben erfolgen. Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen rät: "Wer sicher gehen will, schickt seinen Brief schon bis zum 26. November ab." Per Fax sei die Kündigung aber auch noch am 30. November möglich. Bei der Wahl der neuen Police sollten Autofahrer nicht nur auf den Preis achten. Auch die Bedingungen sollten laut Grieving überprüft werden. Einige Sonderrabatte würden nicht bei allen Versicherungen, andere nicht im selben Umfang gewährt.

Versicherungsumfang

Abgeklärt werden sollte auch, wie Verstöße gegen solche Tarifmerkmale im Schadensfall sanktioniert werden - etwa wenn ein nicht eingetragener Fahrer am Steuer saß oder man mehr Kilometer im Jahr fährt als angegeben. Auch bei den Zusatzleistungen gibt es Unterschiede: Zahlt die Teilkasko nach einem Haarwildunfall? Ist die Neuwagenentschädigung noch gewährt?

Wer bei einem in die Jahre gekommenen Auto überlegt, von der Voll- in die Kfz-Teilkaskoversicherung zu wechseln, sollte die erreichten Rabattklassen einbeziehen. "Die Vollkasko kann billiger sein, wenn man in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse ist. In der Teilkasko gibt es diese Rabatte nicht", sagt GDV-Sprecherin Katrin Rüter de Escobar. Bei der Haftpflicht sei zudem eine hohe Deckungssumme wichtig - 100 Millionen Euro seien mittlerweile die Regel bei den meisten Anbietern. Die sogenannte Mallorca-Police weitet diese Deckung auf Fahrten mit dem Mietwagen im Ausland aus.

Wechsel ist nicht immer ratsam

Wer seinen derzeitigen Versicherer mit günstigeren Angeboten der Konkurrenz konfrontiert, kann nach Einschätzung der Stiftung Warentest oft günstigere Tarife aushandeln. In einem Fall kann den Halter der Stichtag 30. November kalt lassen: Die Kündigungsfrist muss nicht einhalten, wer von einer Beitragserhöhung betroffen ist. Nach der Benachrichtigung hat er vier Wochen Zeit, um den Vertrag zu kündigen.