Parkrempler: So verhalten sich Autofahrer richtig
Stand: 18.09.2015
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München – Parkschäden auf Parkplätzen passieren schnell: Nur einmal kurz beim Aussteigen oder Rangieren nicht aufgepasst, und schon ist ein Kratzer oder eine Delle in der Karosserie. Wer dann einfach wegfährt, ohne auf den anderen Fahrer zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht. Darauf macht der ADAC aufmerksam. Das Strafmaß hängt von der Höhe des verursachten Schadens ab.
Bis 600 Euro Schaden wird laut ADAC meist eine geringe Geldstrafe verhängt. Ist der Schaden höher, bleibt aber noch unter 1300 Euro, fallen die Strafen schon empfindlicher aus: Dann wird bis zu einem Monatsgehalt fällig, dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg und oben drauf maximal drei Monate Fahrverbot.
Ab 1300 Euro Schaden ist der Führerschein mindestens ein halbes Jahr weg. Dazu gibt es drei Punkte in Flensburg, die erst nach frühestens zehn Jahren aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden. Die Strafe kann deutlich über ein Monatsgehalt hinausgehen, warnt der Autoclub.
Wer ein parkendes Auto rammt, muss eigentlich sofort den anderen Fahrer informieren. Das klappt praktisch nur selten. Stattdessen ist dann die Polizei anzurufen. Wer kein Handy dabeihat, muss zunächst mindestens eine halbe Stunde warten, bis er eine Telefonzelle sucht oder zur Polizeiwache geht. Häufig praktiziert, aber rechtlich nicht genug: Seine Visitenkarte unter den Scheibenwischer des Autos legen. "Ein solcher Hinweis ist zwar gut gemeint, reicht aber bei weitem nicht aus", erläutert ADAC-Jurist Markus Schäpe.
Wer den Unfall nachträglich der Polizei meldet, darf nur mit einer milderen Strafe rechnen. Denn mit dem Wegfahren nach dem Unfall hat der Fahrer bereits eine Straftat begangen, erklärt der ADAC. Mit der Fahrerflucht verlieren Autofahrer auch ihren Versicherungsschutz. Die Kasko-Versicherung reguliert den Schaden nicht und kann außerdem den Vertrag kündigen. Für Schäden am gerammten Fahrzeug springt zwar die Haftpflichtversicherung ein. Beträge bis zu 5000 Euro holt sie sich aber vom Verursacher wieder.