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Nach der Hochzeit Versicherungsschutz neu sortieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Henstedt-Ulzburg - Hochzeitspaare sollte nicht vergessen, ihren Versicherungsschutz anzupassen. Immerhin haben sie spätestens mit der Hochzeit zumeist einen gemeinsamen Hausstand und müssen sich um Sicherheit und Absicherung kümmern, worauf der Bund der Versicherten hinweist.

Beispielsweise hatten beide Ehegatten vor dem Gang zum Altar jeweils eine Privathaftpflichtversicherung. Doch künftig genügt ein Vertrag und eine der Policen kann gekündigt werden. Ein solches Sonderkündigungsrecht gilt auch für die Rechtsschutzversicherung, falls zwei Policen bestehen. Regulär kündigen müssen junge Eheleute eine Hausratversicherung, wenn beide jeweils über einen eigenen Vertrag verfügen.

Wichtig für die Hochzeitsreise ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn falls mal was passiert, übernimmt diese jene Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse oder zum Teil auch die private Krankenversicherung nicht übernehmen.

Aber es gibt noch eine Reihe anderer Vorkehrungen am schon bestehenden Policenordner. Nimmt die Braut den Namen des Bräutigams an, müssen alle Versicherungen auf diesen Namen geändert werden. Bei Lebensversicherungen sollte bei Bedarf die Bezugsberechtigung für den Todesfall umgeschrieben werden.