Für den Ernstfall schließen viele Berufstätige eine private Unfallversicherung ab. Sollte es zu einer dauerhaften körperlichen Einschränkung oder Behinderung nach einem Unfall kommen, richtet sich die Versicherung nach der sogenannten Gliedertaxe. Diese bestimmt den Invaliditätsgrad des Betroffenen.