Impfschäden in der Unfallversicherung
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Wir konnten Sie mit unserem Know-how und Fachwissen besonders beeindrucken: FOCUS MONEY hat Verivox als das Vergleichsportal mit der höchsten Kompetenz im Versicherungs- und Finanzbereich ausgezeichnet und zum Testsieger 2024 gekürt.
Dafür untersuchte das Wirtschaftsmagazin in Zusammenarbeit mit dem Analyseinstitut ServiceValue, welche Anbieter mit ihren Produkten und Leistungen bei den Konsumenten als sehr kompetent gelten. Insgesamt standen 1.122 Unternehmen aus 48 Branchen auf dem Prüfstand.
Geburtstag: 01.01.2020
Beruf: Kind/Schüler
Grundinvalidität 25.000 Euro
Laufzeit: 3 Jahre
Progression: 100 %
Todesfallsumme: 0 Euro
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
Impfschäden absichern
Da Impfstoffe vor ihrer Zulassung ausführlich getestet werden, treten Impfschäden nur sehr selten auf. In Einzelfällen kann es dennoch passieren, dass eine Impfung gesundheitliche Einschränkungen nach sich zieht. Mit einer privaten Unfallversicherung können sich Verbraucherinnen und Verbraucher für den Fall, dass sie einen Impfschaden erleiden, absichern. Es lassen sich auch Tarife ausfindig machen, die COVID-19-Schutzimpfungen miteinschließen.
- Impfschäden absichern
- Unfallversicherung finden
- Was ist ein Impfschaden?
- Leistungen bei Impfschäden
- Voraussetzungen
- Gesetzliche Ansprüche bei Impfschäden
Mit Verivox eine private Unfallversicherung finden, die Impfschäden abdeckt
- Tragen Sie zuerst die Tarifdaten ein. Die erste Option besteht darin, lediglich Daten zu den zu versichernden Personen einzutragen. Wenn Sie zusätzlich noch einige Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz machen, zeigt Ihnen das Online-Tool von vornherein nur diejenigen Tarife an, welche Ihre persönlichen Präferenzen erfüllen.
- Jetzt erstellt der Vergleichsrechner eine Liste mit den verfügbaren Tarifen. In der Regel werden Ihnen mehr als 100 Versicherungstarife angezeigt, die Sie einfach und unkompliziert miteinander vergleichen können. Mithilfe der Filteroptionen lässt sich das Suchergebnis noch verfeinern.
- Nachdem Sie Ihren persönlichen Favoriten gefunden haben, können Sie die Unfallversicherung innerhalb weniger Minuten online abschließen. Die Vertragsbestätigung erhalten Sie direkt im Anschluss via E-Mail.
Was ist ein Impfschaden?
Den Begriff „Impfschaden“ definiert Paragraph 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dort heißt es, ein Impfschaden ist „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“. Des Weiteren sagt der Paragraph: „Ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.“
Mehr Informationen zu Impfstoffen
Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Arten von Impfstoffen, wie Tot- und Lebendimpfstoffen, können Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung nachlesen.
Bei Impfschäden handelt es sich stets um dauerhafte Schädigungen. Als normale Impfreaktion gelten hingegen Symptome wie eine gerötete Einstichstelle oder Fieber, die jedoch nur vorübergehend auftreten. Besteht der Verdacht einer Impfkomplikation, ist die behandelnde Ärztin beziehungsweise der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, diese dem Paul-Ehrlich-Institut zu melden.
Welche Leistungen bietet eine private Unfallversicherung bei Impfschäden?
Ob eine Unfallversicherung im Falle eines Impfschadens zahlt, hängt vom gewählten Tarif ab. Wie eine Assekuranz hier agiert, finden Sie mit einem Blick in die Versicherungsbedingungen heraus. Etwa 90 Prozent aller Unfallversicherungstarife decken auch Impfschäden ab. Dieser Umstand begründet sich damit, dass die meisten Versicherungen Infektionen als Unfall einstufen. Folglich umfasst der Leistungsumfang im Regelfall auch die Risiken von Schutzimpfungen.
In den meisten Fällen beschränken sich die Assekuranzen jedoch nur auf Impfstoffe gegen ausgewählte Infektionen, beispielsweise Masern, Mumps, Tuberkulose und Windpocken. Welche Schutzimpfungen die Police absichert, lässt sich für gewöhnlich im Kleingedruckten nachlesen. Es lassen sich aber auch Anbieter und Tarife finden, die Impfschäden automatisch mit Unfallschäden gleichsetzen, also auf eine Auflistung bestimmter Infektionskrankheiten verzichten. Bei diesen Versicherern spielt es keine Rolle, durch welche Impfung ein Schaden entstanden ist.
Voraussetzungen: Wann zahlt die Versicherung bei Impfschäden?
Ein Leistungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person von der Schutzimpfung gegen eine versicherte Infektionskrankheit dauerhafte Gesundheitsschäden davonträgt. Um welche Symptome es sich dabei im Detail handelt, ist nicht von Bedeutung. Prinzipiell zahlen die Versicherungsgesellschaften jedoch nur bei Invalidität und im Todesfall. Im ersten Fall schätzt eine Gutachterin oder ein Gutachter mittels eines Prozentsatzes ein, wie stark die Schutzimpfung die Gesundheit der Versicherungsnehmerin beziehungsweise des Versicherungsnehmers beeinträchtigt hat. Liegt der Invaliditätsgrad beispielsweise bei 50 Prozent, zahlt die Assekuranz dementsprechend 50 Prozent der Versicherungssumme aus.
Es gibt jedoch noch eine weitere Bedingung: In der Regel muss die versicherte Person nachweisen, dass sich der Gesundheitsschaden tatsächlich auf die Schutzimpfung zurückführen lässt. Es genügt nicht, dass die Impfung den Schaden vielleicht verursacht hat.
Gut zu wissen
Wie bei vielen Versicherungspolicen gibt es auch bei Unfallversicherungen mitunter eine Wartezeit für bestimmte Leistungen. Impfschäden sind bei manchen Anbietern erst nach beispielsweise drei Monaten abgesichert.
Gesetzliche Ansprüche bei Impfschäden
Bei Impfschäden finden zudem die Bestimmungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz) Anwendung. Nach Paragraph 60 des Infektionsschutzgesetzes haben betroffene Personen einen Anspruch auf Entschädigung, wenn es sich um eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung wie die COVID-19-Impfung handelt. Während die Bundesländer haften, wenn bekannte Nebenwirkungen auftreten, kommt der Bund im Falle unerwarteter Nebenwirkungen auf. Der Staat muss dann nicht nur die Behandlungs- und Pflegekosten tragen, sondern mitunter auch den Berufsschaden. Ob ein nach einer Schutzimpfung auftauchender Gesundheitsschaden auf die Impfung zurückgeht, entscheiden die Versorgungsämter der Bundesländer.
Falls sich Impfschäden auf Produktfehler zurückführen lassen, ist das Pharmaunternehmen in der Verantwortung. Diese Haftungsfrage regeln Paragraph 84 und die folgenden Paragraphen des Arzneimittelgesetzes (AMG). Das medizinische Personal haftet dagegen dafür, dass die Impfung korrekt verabreicht wird.
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