Wann erfolgt die Jahresabrechnung?
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Das alte Jahr ist vorüber und wie zu Beginn eines jeden Jahres fragen sich auch dieses Mal die Stromkunden bundesweit, wann sie ihre Stromabrechnung wohl in den Händen halten. Wann kommt die Übersicht über den Stromverbrauch des letzten Jahres und wann erfährt man, ob Nachzahlungen zu leisten sind oder man vielleicht sogar mit einer Rückerstattung rechnen darf? Die Frage nach dem Zeitpunkt, zu dem die Stromabrechnung ins Haus flattert, ist nicht eindeutig zu beantworten, denn die Rechnungsstellung der vielen Stromanbieter in Deutschland erfolgt nicht einheitlich.
Energieversorger gehen unterschiedlich vor
Wann die Stromabrechnung in den einzelnen Haushalten ankommt, ist sehr unterschiedlich. Einige Stromanbieter halten sich an das Abrechnungsjahr 1. Januar bis 31. Dezember und verschicken am Anfang jedes Jahres die Abrechnungen für das jeweilige Vorjahr. Bei anderen Stromlieferanten gilt ein eigenes Wirtschaftsjahr und bei wieder anderen ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend. Sie stellen die Stromabrechnung genau ein Jahr, nachdem der Stromliefervertrag geschlossen wurde, an den Kunden zu. Um die Frage nach dem Zeitpunkt für die Jahresabrechnung zu klären, wirft man am besten einen Blick in den Stromvertrag. Dort finden sich in der Regel auch Angaben dazu, wann die Stromabrechnung ansteht.
Stromabrechnung: ein Anbieterwechsel?
Wer den Zeitpunkt für den Erhalt der Jahresabrechnung ermitteln konnte und bei einem Blick in die Abrechnung mit hohen Nachzahlungen konfrontiert wird, sollte den Wechsel des Stromanbieters in Betracht ziehen. Es ist in solchen Fällen möglich, dass der Tarif, in dem man beliefert wird, nicht optimal zu den individuellen Verbrauchsgewohnheiten passt. Ein Vergleich mit anderen Tarifen oder anderen Anbietern am Markt kann sich lohnen und enorme Einsparpotenziale aufdecken.