Stromwechsel: Auf kurze Vertragslaufzeit achten
Stand: 26.06.2015
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Düsseldorf - Verbraucher können aufatmen: Viele Stromanbieter haben ihre Preise gesenkt. Wer sich jetzt nach einem neuen, günstigeren Anbieter umsieht, sollte keine Verträge mit langer Laufzeit wählen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Länger als ein Jahr sollten Kunden sich vertraglich nicht binden, um weiterhin flexibel auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren zu können.
Auch sollte die Folgelaufzeit des Vertrags möglichst kurz sein, empfehlen die Verbraucherschützer. Bei einer langen Folgelaufzeit von beispielsweise einem Jahr sind Kunden dann möglicherweise an einen ungünstigen Tarif gebunden, wenn sie verpasst haben, rechtzeitig zu kündigen. Die Kündigungsfrist sollte generell nicht mehr als einen Monat betragen.