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Stromanlagen-Liste: Betreibern droht Auszahlungsstopp

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Wer eine Stromanlage betreibt, muss sie bis Januar in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen lassen. Ansonsten droht ein Stopp der Auszahlungen. Bisher fehlen noch rund 700.000 Anlagen.

Die Einrichtung des ersten Registers mit allen deutschen Stromerzeugungsanlagen kommt nach wie vor schleppend voran. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, wurden lange nach dem Registerstart Anfang 2019 bislang nur 1,1 von schätzungsweise 1,8 Millionen Anlagen eingetragen. Es geht vor allem um Solardächer, aber auch um Windräder und andere Energiestandorte. Wie viele Betreiber es sind, ist unklar. Unter ihnen dürften auch Hunderttausende Privatleute mit Solarpaneelen auf dem Dach sein.

Neues Register soll Bürokratie abbauen

Das sogenannte Marktstammdatenregister der Bonner Behörde soll dem Staat erstmals einen kompletten Überblick geben, wo wie viel Energie erzeugt wird. Hintergrund ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien - die haben inzwischen eine so große Bedeutung für die Stromwirtschaft, dass ein Überblick in einer einzigen bundesweiten Liste nötig ist. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Strom effizient transportiert und verkauft wird. Die Behörde verspricht sich zudem einen Bürokratieabbau durch das Register, weil Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes vereinfacht werden - sie wertet die Liste als wichtigen Schritt für die Energiewende.

Frist läuft bis Ende Januar

Die Zeit drängt, denn bald müssen sich alle Betreiber eingetragen haben. «Anlagen, die Ende Januar nicht registriert sind, droht ein Auszahlungs-Stopp der Förderung», sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde. «Wer seine Anlage rechtzeitig registriert, erspart sich viel Ärger.» Die Netzagentur schätzt, dass circa 300 000 Anlagen nicht fristgerecht eingetragen sein werden. Deren Betreiber bekämen ab Februar keine Fördermittel mehr. Allerdings: Sobald sie sich doch noch einschreiben, fließt das Geld wieder - auch rückwirkend. Geld durch die Lappen geht den Betreibern also nicht.