Strom und Gas: Regierung beschließt kürzere Kündigungsfristen
Stand: 15.02.2012
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Berlin - Die Bundesregierung hat beschlossen, die Kündigungsfrist bei Grundversorgungstarifen von Strom- und Gasanbietern von vier auf zwei Wochen zu verkürzen. So sollen Verbraucher voraussichtlich ab diesem Frühjahr flexibler auf Preiserhöhungen oder schlechten Service reagieren können.
Wer unzufrieden ist oder den Preis für unangemessen hält, kann künftig schon binnen zwei Wochen den Vertrag bei seinem Strom- oder Gasanbieter kündigen. Die Bundesregierung billigte nach Angaben aus Kabinettskreisen am Mittwoch eine entsprechende Verordnungsänderung. Bisher beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will mit der Neuregelung den Wettbewerb stärken und Preistreiberei bei Strom und Gas vermeiden.
Die Änderung gilt jedoch nur für die Grundversorgungstarife der Anbieter. Diese beziehen Verbraucher automatisch, wenn sie sich noch nie um einen Strom- oder Gasanbieterwechsel gekümmert haben. Meist sind die Grundversorgungstarife mehrere Hundert Euro teurer als alternative Tarife von anderen Anbietern im Versorgungsgebiet.
Künftig kann die Versorgung des Kunden durch den neuen Anbieter an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats. Die Neuregelung gilt nach einem Beschluss des Bundesrates und Verkündung im Bundesgesetzblatt - voraussichtlich ab dem Frühjahr 2012.