Photovoltaikanlagen sind von der Steuer absetzbar
Stand: 06.05.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Mainz - Besitzer einer Photovoltaikanlage können die Kosten für deren Anschaffung, Wartung und Reparatur von der Steuer absetzen. Dabei gelten seit diesem Jahr neue Regelungen, teilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz in Mainz mit. So lassen sich bei der degressiven Art der Abschreibung nun bis zu 12,5 Prozent des jährlich verbliebenen Nettorestwertes der Anlage von der Steuer absetzen. Zuvor waren es 10 Prozent. Zudem wurde eine einmalige Sonderabschreibung eingeführt. Mit dieser lassen sich nun im Jahr der Inbetriebnahme 20 Prozent der Kosten für die Anschaffung steuerlich geltend machen.
Private Betreiber haben laut der Steuerberaterkammer auch die Möglichkeit, sich statt der degressiven für eine lineare Abschreibung zu entscheiden. So können sie über 20 Jahre hinweg jährlich fünf Prozent der Investitionssumme linear abschreiben. Für die meisten Besitzer einer Solarstromanlage sei eine degressive Abschreibung, bei der sich anfangs ein höherer Prozentsatz abziehen lässt, allerdings attraktiver. Denn so werden in den ersten Jahren mehr Steuern gespart. Um sich die Steuervorteile zu sichern, genüge es, eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen.