Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

OLG kippt Befreiung stromintensiver Firmen von Netzkosten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Düsseldorf - Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Regelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten am Mittwoch für unzulässig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts bilde das Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Befreiung von den Netzentgelten. Fünf regionale und überregionale Betreiber hatten gegen die im Jahr 2011 beschlossene Regelung geklagt.

Das Gesetz erlaube in der derzeit geltenden Fassung nicht, eine vollständige Befreiung von den Entgelten durch eine Verordnung zu bestimmen, entschieden die Richter. Dies sei auch aus Gleichheitsgründen nicht zulässig. Zudem sei europarechtlich eine nichtdiskriminierende und kostenbezogene Regelung geboten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Seit der Änderung im Jahr 2011 können sich Unternehmen laut Gericht grundsätzlich von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7000 Arbeitsstunden und zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die für die Netzbetreiber entstehenden Ausfälle werden dadurch ausgeglichen, dass Entgelte auf Verbraucher und andere Unternehmen umgelegt werden.