Netzagentur verbessert Wettbewerb bei Strom- und Gaszählern
Stand: 09.09.2010
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Bonn/Lörrach - Die Bundesnetzagentur hat heute für den Messstellenbetrieb und für die Energiemessung einheitliche Geschäftsprozesse, Datenformate und Standardverträge festgelegt. Diese Grundlagen erlauben es Unternehmen, künftig unter erleichterten Rahmenbedingungen bundesweit in Wettbewerb zu den Netzbetreibern treten, um selbst intelligente Strom- und Gaszähler anzubieten.
"Zwar ist der Markt für das Betreiben und Auslesen von Strom- und Gaszählern schon seit Ende 2008 formal für Wettbewerber geöffnet, bislang mussten aber Unternehmen, die ihre Zähler bundesweit anbieten wollen, eine Vielzahl unterschiedlicher Abwicklungsverfahren, Verträge und Fristen beachten. Bei über 800 Strom- und 700 Gasnetzbetreibern war dies faktisch ein echtes Wettbewerbshindernis. Mit den neuen einheitlichen Regeln sind wesentliche Voraussetzungen dafür erfüllt, dass sich innovative Messtechniken als Grundlage für zukünftige Smart Grids im Wettbewerb entwickeln können", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die standardisierten Geschäftsprozesse umfassen vor allem das Verfahren der Zuordnung eines Zähleranbieters zum Anschluss des Verbrauchers, die Organisation der Ein- und Ausbauvorgänge und Fragen der Messwertübermittlung. Die Wechselformalitäten können die neuen Anbieter künftig elektronisch und automatisiert mit dem Netzbetreiber abwickeln. Die Prozessvorgaben sind für Strom und Gas identisch.
"Die beim Lieferantenwechsel gewonnenen Erfahrungen haben wir auch im Messwesen berücksichtigt und die Prozesse entsprechend optimiert. So darf beispielsweise der Wechsel nicht ins Stocken geraten, wenn sich zwei Anbieter um Vertragsbindungen streiten. Maßgeblich für einen Wechsel ist der erklärte Wille des Endkunden", so Kurth.
Die Netzbetreiber müssen die festgelegten Standardverträge bei Neuabschlüssen mit Wettbewerbern bereits zum 15. Oktober 2010 anwenden. Die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse muss spätestens zum 1. Oktober 2011 umgesetzt sein.
Die Festlegungen sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
EDNA-Initiative: erheblicher Änderungsaufwand
Die jetzt von der Bundesnetzagentur beschlossenen Wechselprozesse im Messwesen (WiM) und die zugehörigen Standardverträge führen zu einem erheblichen Änderungsbedarf bei den bereits bestehenden Marktregeln, erklärt die EDNA-Initiative, eine Vereinigung für eBusiness im Bereich Energielogistik. Denn für die elektronische Marktkommunikation müssen zudem neue Standardformate entwickelt werden. Darüber hinaus sind einzelne Prozesse, wie etwa die Sperrung einer Messstelle, noch gar nicht enthalten. Aber auch Abläufe, die für eine weitgehende Automatisierung der Marktkommunikation nötig sind, fehlen. Deswegen, so die EDNA-Initiative, ist mit der WiM-Festlegung und den damit verbundenen Änderungen bei den Prozessen nur ein wichtiger Zwischenschritt gemacht worden.
„Energieunternehmen wie Software-Hersteller müssen nun in relativ kurzer Zeit zahlreiche Hausaufgaben erledigen. Damit besteht erneut die Gefahr, dass der Produktivstart eines neuen Marktprozesses in der Energiewirtschaft ausgesprochen holprig verläuft“, beschreibt Rüdiger Winkler, Geschäftsführer der EDNA-Initiative e.V., die kommenden Herausforderungen für die Marktteilnehmer. Darüber hinaus sei die Umsetzung der 3. Binnenmarkt-Richtlinie mit der jetzigen Festlegung noch nicht verbunden, so dass in absehbarer Zeit die nächste Ergänzung der Software zu erwarten ist.
Grundsätzlich begrüßt die EDNA-Initiative die Veröffentlichung als einen späten aber absolut notwendigen Schritt zur Umsetzung des liberalisierten Messwesens. „Mit der Veröffentlichung der WiM ist nun endlich die Rechtsunsicherheit im Messwesen beseitigt. Besonders positiv ist auch die gleichzeitige Verabschiedung standardisierter Verträge sowie die Berücksichtigung wichtiger Elemente der dritten Binnenmarktrichtlinie – etwa die neue dreiwöchige Wechselfrist“, so Rüdiger Winkler.