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Frankreich schließt Pannen-AKW Fessenheim

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Paris - Frankreich hat die Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks Fessenheim besiegelt. Ein entsprechendes Dekret wurde am Sonntag veröffentlicht. Aber: Fessenheim soll erst vom Netz gehen, wenn der Druckwasserreaktor am Ärmelkanal den Betrieb aufnimmt.

Fessenheim ist das älteste französische Atomkraftwerk, das noch in Betrieb ist. Es ging 1977 ans Netz. Aus Sicht von Umweltschützern ist die Anlage veraltet, es bestehe die Gefahr einer Panne. Auch die deutsche Bundesregierung fordert schon länger die Abschaltung. Ein Reaktor ist bereits seit vergangenem Jahr vom Netz, weil Materialfehler an einem Dampferzeuger überprüft werden. Die deutschen Grünen bezeichnen das Kraftwerk als "Schrottreaktor". Frankreich setzt seit Jahrzehnten auf die Nuklearenergie. Drei Viertel des Strombedarfs kommen aus Atommeilern.

Der Betreiber EDF hatte der Schließung in der zurückliegenden Woche nur unter Bedingungen zugestimmt: So soll Fessenheim erst dann geschlossen werden, wenn der Europäische Druckwasserreaktor (EPR) in Flamanville am Ärmelkanal ans Netz geht - er soll Ende 2018 fertig sein.

Das Dekret nimmt diese Bedingung auf. Es bindet die Aufhebung der Betriebserlaubnis für Fessenheim an den EPR-Starttermin. Das Projekt sorgte allerdings bisher mit Verzögerungen und Kostensteigerungen für Schlagzeilen. So prüfte die Atomaufsicht Materialprobleme am Reaktorbehälter. Solange sie keine Zustimmung gibt, kann es nicht losgehen. Eine Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.

Die Schließung von Fessenheim war ein Wahlversprechen von Präsident François Hollande, der im Mai aus dem Amt scheidet. Französische Gewerkschaften wehren sich gegen die Abschaltung.

Bereits im Januar hatten sich der Stromgigant EDF und der französische Staat auf eine Entschädigung von rund 490 Millionen Euro für die Kosten der Schließung verständigt. Der EDF-Verwaltungsrat machte am vergangenen Donnerstag den Weg für die Schließung grundsätzlich frei. Der Antrag zur Aufhebung der Betriebserlaubnis soll aber frühestens sechs Monate vor der geplanten Schließung gestellt werden.