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EU verklagt Deutschland: Energiemarkt-Regeln nicht umgesetzt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Brüssel - Die EU-Kommission hat Deutschland wegen der Missachtung von Regeln für die Energiemärkte verklagt. Konkret beanstandet die Brüsseler Behörde eine fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur bei der Festlegung von Netzgebühren sowie Mängel bei den deutschen Vorgaben zur Trennung von Energieerzeugung und Übertragungsnetzen. Mit der Klage zieht die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Brüssel wirft der Bundesregierung vor, die Elektrizitätsrichtlinie und die Erdgasrichtlinie nicht richtig umgesetzt zu haben. Die Einwände beziehen sich auf technische Details, und die Bundesregierung hat im Juli 2017 sogar schon einmal gesetzlich nachgebessert. Doch reicht dies der EU-Kommission nicht.

So habe die Bundesnetzagentur als Regulierer nur wenig Ermessensfreiheit bei der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen. Denn Verordnungen der Bundesregierung machten detaillierte Vorgaben. Somit habe in Deutschland die Regierung Befugnisse, die nach EU-Recht eigentlich unabhängigen Aufsichtsbehörden zustehen sollten, heißt es aus der Kommission.

Auch die Regeln zur Entflechtung von Energienetzen und Erzeugung seien nicht genau nach den EU-Vorgaben umgesetzt. Zweck dieser Entflechtung ist, dass Netze gegen Gebühr auch von Konkurrenten genutzt werden können, was mehr Anbieter, mehr Konkurrenz und am Ende auch niedrigere Preise für die Verbraucher bedeuten könnte. Die EU-Kommission stößt sich unter anderem an aus ihrer Sicht zu laxen Regeln für Managerwechsel zwischen den Sparten.

Der Streit über die Umsetzung dieser EU-Vorgaben aus dem sogenannten Dritten Energiepaket zieht sich schon seit Jahren hin. Bereits im Februar 2015 hatte die Kommission in Berlin Änderungen angemahnt, im April 2016 abermals. "Da das EU-Recht noch immer nicht eingehalten wird, muss die Kommission den Gerichtshof mit diesen Angelegenheiten befassen", hieß es in der Mitteilung aus Brüssel.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reagierte skeptisch. "Der Gesetzgeber muss im Sinne der bestehenden Gewaltenteilung die Möglichkeit haben, den gesetzlichen Rahmen für behördliche Entscheidungen zu setzen", erklärte der Verband. "Die dazu erlassenen Gesetze und Verordnungen schränken aus unserer Sicht nicht die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden (Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden) ein." Aus der Bundesregierung selbst gab es zunächst keine Reaktion.