Einige ältere Energieausweise werden ungültig
Stand: 02.09.2014
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Berlin - Für Mieter sind sie ein Fingerzeig für die Nebenkosten, die sie in einer neuen Wohnung zu erwarten haben: die Energieausweise. Einige ältere werden nach dem 31. Oktober ungültig. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin aufmerksam. Betroffen sind Ausweise, die vor dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, nicht dem damals gängigen Muster eines Energieausweises entsprechen und nicht die Mindestangaben enthalten.
Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, müssen die älteren Energieausweise von einer offiziellen Stelle ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: den Energiebedarf oder -verbrauch inklusive Warmwasserbereitung und den wesentlichen Heizenergieträger.
Eigentümer sollten die Dokumente prüfen und sich gegebenenfalls neue Energieausweise ausstellen lassen. Wer die ungültigen Ausweise weiter verwendet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.