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Das Bundeskartellamt - Hüter des freien Wettbewerbs

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Hamburg (dpa) - Das Bundeskartellamt ist für den Schutz des Wettbewerbs zuständig. Die selbstständige Behörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums schaltet sich immer dann ein, wenn der freie Wettbewerb in der Marktwirtschaft bedroht ist. Ob es sich nun um Preisabsprachen, Lieferquoten, Unternehmensfusionen oder Monopolstellungen handelt - geprüft werden die möglichen unfairen Beeinträchtigungen des Marktes. Zuletzt hatte das Kartellamt besonders die Energieversorger, den Pharmahandel und den Mediensektor im Visier.

Arbeitsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz). Es ist 1958 in Kraft getreten und wurde seitdem acht Mal überarbeitet.

Entscheidungen des Amtes werden von nach Branchen abgegrenzten "Beschlussabteilungen" getroffen. Unterstützt werden sie unter anderem durch die "Grundsatzabteilung", die in speziellen Fragen des Kartellrechts berät und die Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbsbehörden koordiniert. Neben dem deutschen wendet das Bundeskartellamt auch das europäische Wettbewerbsrecht an, soweit nicht die Europäische Kommission als Wettbewerbsbehörde auf EU-Ebene zuständig ist.

Seit 1999 hat das Amt, das vierzig Jahre lang von Berlin aus arbeitete, seinen Sitz in Bonn. Der frühere Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium, Bernhard Heitzer, ist seit April 2007 Präsident der Behörde. Das Bundeskartellamt hat rund 300 Beschäftigte, etwa die Hälfte von ihnen sind Juristen oder Ökonomen. Der Jahreshaushalt beläuft sich auf 17 Millionen Euro.