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Sozialtarife für Strom?

16.03.2009 | 14:36

Angesichts steigender Strompreise werden verstärkt Forderungen nach Sozialtarifen für Strom laut. Einige Anbieter haben diese bereits in ihr Tarifprogramm aufgenommen. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat nachgerechnet.

Mit Hilfe von Sozialtarifen sollen einkommensschwache Verbraucher durch vergünstigte Tarife oder Rabatte des jeweiligen Stromversorgers entlastet werden. Diese Forderungen haben durchaus ihre Berechtigung, denn die Stromkosten müssen beispielsweise von Bürgergeld–Empfängern, im Gegensatz zu den Heizkosten, vom monatlichen Regelsatz (351 Euro) selbst bezahlt werden.

Die Versorgung mit Strom und Gas ist also keineswegs so selbstverständlich, wie man meinen könnte. Nach Auskunft des Bundes der Energieverbraucher jährlich rund 800.000 Strom- und Gassperren wegen verzögerter oder ausbleibender Zahlungen verhängt.

Wer soll das bezahlen?

Aus Sicht des Bundesumweltministers Gabriel stehen die Energieversorger bei der Bereitstellung von Sozialtarifen in der Pflicht – die Unternehmen sollten zugunsten einkommensschwacher Verbraucher auf Gewinne verzichten. Die Energieversorger andererseits lehnen staatlich verordnete Strompreise ab und verweisen darauf, dass Sozialpolitik eine Aufgabe des Staates sei.

Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, lehnt Sozialtarife im Energiebereich grundsätzlich ab. Rund 40 Prozent des Strompreises bestehen aus staatlichen Abgaben und Steuern. Teile dieser Abgaben seien ausdrücklich als Anreize zum Energiesparen eingeführt worden. Diese politisch gewollten Abgaben nun durch Subventionen zu verwässern, hält er für nicht sinnvoll. Weiterhin würden die Sondertarife für einkommensschwache Haushalte den Wettbewerb unter den Stromanbietern behindern.

Die Privatisierung des Stromsektors ist auch für den Paritätischen Wohlfahrtsverband ein Grund dafür, Sozialtarife abzulehnen. Anstatt eines massiven Eingriffes in die Preispolitik der über 900 Stromanbieter plädiert der Verband für weitere Änderungen des Wohngeldgesetzes.

Was, wenn es günstigere Anbieter gibt?

Das Modell der Sozialtarife basiert auf der Vorstellung, dass es in jeder Region einen Stromanbieter gibt, der alle Haushalte versorgt. Dies entspricht allerdings seit der Liberalisierung der Energiemärkte im Jahr 1998 nicht mehr der Realität – heute konkurrieren in Deutschland durchschnittlich 53 Anbieter um die Gunst der Verbraucher. Diese Stromversorger müssten alle zu einem einheitlichen Sozialtarif gezwungen werden, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Denn sonst könnte sich beispielsweise die Situation ergeben, dass es Angebote gibt, die günstiger sind als die jeweiligen Sozialtarife. Dieser Fall ist im Sommer 2008 in Großbritannien eingetreten. Die dortige Regulierungsbehörde Ofgem kritisierte, dass viele Stromversorger Online-Tarife anbieten würden, die günstiger als die staatlich verordneten Sozialtarife seien. Dies würde bedeuten, dass die Unternehmen sogar noch mit einkommensschwachen Haushalten Geld verdienen wollten.

Ein Rechenbeispiel

Eine ähnliche Konstellation ist auch in Deutschland zu beobachten. So haben die Töchter des E.ON-Konzerns bereits seit 2006 Sozialtarife in ihr Programm aufgenommen. Wer eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nachweisen kann, erhält je nach Tochtergesellschaft unterschiedliche Vergünstigungen. Im Falle der E.ON Mitte Vertrieb GmbH besteht der Sozialrabatt darin, dass die Grundgebühr des Basis- bzw. Komfort-Tarifs erlassen wird. Der Arbeitspreis von derzeit 21,87 Cent pro kWh in beiden Tarifen bleibt bestehen.

Eine einkommensschwache Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 4000 kWh würde im Basis- oder Komfort-Tarif mit Sozialrabatt insgesamt 874,80 Euro pro Jahr bezahlen. Die entfallene Grundgebühr beträgt je nach Tarif 65,40 Euro (Komfort) oder 76,56 Euro (Basis). Ganz unabhängig vom Sozialrabatt bietet der Energieversorger jedoch auch den Sondertarif „Vario“ an. Ein Verbraucher ohne Sozialrabatt bezahlt hier für die gleiche Menge Strom 920,60 Euro jährlich. Der Tarif mit Sozialrabatt stellt somit das günstigste Angebot von E.ON Mitte für einen durchschnittlichen Stromverbrauch dar.

Doch der Strom-Preisvergleich zeigt: es gibt günstigere Anbieter. Wechselt man in den Tarif des Konkurrenten der Stadtwerke Heidenheim, bezahlt man bei gleichem Verbrauch nur 760 Euro pro Jahr. Wer es sich leisten kann, den Strom für das ganze Jahr im Voraus zu bezahlen, käme mit dem Strompaket von FlexStrom sogar auf Kosten von nur 615 Euro pro Jahr.

„Der Markt unterbietet bereits die ausgelobten Sozialrabatte des örtlichen Grundversorgers. Daher wäre eine einkommensschwache Familie in diesem Fall besser beraten, sich nach den günstigeren Stromangeboten umzuschauen, als sich für einen Sozialrabatt anzumelden“, so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.