Wertpapiergeschäfte: Neue Regeln helfen vielen Bankkunden
Stand: 03.11.2017
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Frankfurt – Nach Ansicht der Bafin sollen Wertpapiergeschäfte durch die EU-Richtlinie „Mifid II“ für Bankkunden verbessert werden. Das bedeutet für die Banken und Sparkassen aber auch einen Mehraufwand in Zukunft. "Insgesamt sind wir in Deutschland auf gutem Wege, was die Mifid-II-Umsetzung angeht. Aber man kann nicht verhehlen, dass da durchaus große Kraftanstrengungen stattfinden mussten, um dieses rechtliche Rahmenwerk anzuschieben", sagte die Leiterin der Wertpapieraufsicht der Behörde, Elisabeth Roegele.
"Mifid II" ist die Kurzbezeichnung für eine EU-Richtlinie ("Markets in Financial Instruments Directive"). Hauptziele sind Anlegerschutz und mehr Transparenz in den Märkten. Als Lehre aus der Finanzkrise 2007/2008 soll etwa der Turbohandel an der Börse stärker überwacht werden. In Deutschland gelten die neuen Regeln ab dem 3. Januar 2018.
Die neuen Vorgaben sehen unter anderem vor, dass jedes Telefonat eines Kunden mit einem Wertpapierberater einer Bank aufgezeichnet und für mindestens fünf Jahre archiviert wird. Bei möglichen Rechtsstreitigkeiten soll sich so leichter nachvollziehen lassen, ob ausreichend über Risiken aufgeklärt wurde. Zudem sollen Kunden künftig bevor sie sich für ein Finanzprodukt entscheiden, eine genaue Aufstellung erhalten, wie viel sie das Produkt kostet.
Der Bankenverband BdB rechnet wegen der Neuregelungen mit einmaligen Umstellungskosten von einer Milliarde Euro für die deutschen Banken. Die Institute sind verpflichtet, Kunden bis zum Ende des laufenden Jahres über die Neuregelungen zu informieren. Darum haben viele Verbraucher in den vergangenen Wochen Post von ihrer Bank bekommen.