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Steuerklärung muss bis Ende Juli abgegeben werden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Am 31. Juli ist es soweit: Bis dahin muss die Steuererklärung für 2018 beim Finanzamt eingegangen sein. Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Aber muss sich wirklich jeder an diese Frist halten?

Bisher galt immer der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Ab dem Steuerjahr 2018 hat jeder zwei Monate mehr Zeit. Die Dokumente müssen ab jetzt immer erst bis spätestens zum 31. Juli eingereicht werden. Noch besteht die Möglichkeit, die Frist einzuhalten, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) im Interview mit dem dpa-Themendienst.

Wer muss die Frist auf jeden Fall einhalten?

Antwort: Tätig werden müssen Arbeitnehmer, wenn sie neben dem Gehalt weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielen. Das gilt auch, wenn jemand Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Krankengeld von mehr als 410 Euro bekommen hat. Ebenso besteht in der Regel eine Abgabepflicht, wenn ein zusätzlicher Freibetrag für erhöhte Werbungskosten oder andere Aufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Auch ein zweites Arbeitsverhältnis mit der Steuerklasse VI führt zur Abgabepflicht. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen tätig werden, wenn ihr Lohn nach den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV mit Faktor besteuert wurde.

Reicht es, den Mantelbogen abzugeben?

Im Prinzip ja. Aber man sollte auch die Anlage abgeben, wo die Einkünfte aufgeführt werden, für Arbeitnehmer also die Anlage N. Dafür müssen Sie ja eigentlich nur die elektronische Lohnsteuerbescheinigung abschreiben und mit abgeben. Wer nur den Mantelbogen einreicht, sollte die übrigen Unterlagen umgehend, also am besten innerhalb von 14 Tagen nachreichen. Aber Sie werden im Zweifel auch von Finanzamt dazu aufgefordert.

Kann man auch Aufschub bekommen?

Ja, Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Aber mehr Zeit gibt es nur in Ausnahmefällen. Ist absehbar, dass man den Termin nicht einhalten kann, sollte man die Verlängerung am besten schriftlich beantragen, den Antrag begründen, einen neuen Termin nennen und sich die Verlängerung bestätigen lassen.

Krankheit, fehlende Belege oder ein Umzug werden normalerweise akzeptiert. Allerdings ist man auf die Kulanz auch angewiesen, denn einen Anspruch darauf hat man nicht. Wer sich so eine Verschnaufpause verschafft hat, muss dann natürlich auch länger auf die Erstattung warten. Denn im August ist auch in vielen Finanzämtern Urlaubszeit.

Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft. War der letzte Termin für die Erklärung 2017 noch der 31. Dezember 2018, kann die Steuererklärung für 2018 nun bis Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn ein Berater dabei mitwirkt. Und da das Jahr ein Schaltjahr sein wird, bleibt bis zum 29. Februar 2020 Zeit. Allerdings sollten Sie sich auch dann nicht erst im Februar melden, denn dann könnte es mit der Terminvergabe eng werden.