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Policendarlehen ist mögliche Alternative zum Kredit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Berlin – Wer Geld benötigt, muss nicht immer einen Kredit aufnehmen, sondern kann auch ein so genanntes Policendarlehen, bei dem die Kapitallebens- oder Rentenversicherung beliehen wird, in Anspruch nehmen. Das größte Plus dieser Policendarlehen: Sie bieten deutlich günstigere Zinssätze als vergleichbare Ratenkredite. Bei den Direktanbietern liegen die Konditionen zum Teil deutlich unter 5 Prozent. Andere Anbieter pendeln sich bei der 5 Prozent-Marke ein. Der Vorteil bei den Konditionen ist vor allem darin begründet, dass der Rückzahlungsanspruch gegenüber der Versicherung als Sicherheit taugt - das Ausfallrisiko bei der Bank sinkt. Auch eine SCHUFA-Meldung erfolgt nicht, weil man sich quasi sein eigenes Geld leiht.

Allerdings sind die Konditionen auch nicht so günstig, dass das Policendarlehen eine Langzeit-Lösung ist - denn die Zinsen für das Darlehen liegen immer über denen, die Sparer für ihr Erspartes erhalten. Auf Dauer ist das Policendarlehen damit ein Verlustgeschäft. Ideal ist es für Besitzer von Kapital-Policen, die kurzfristigen Kapitalbedarf haben. Wenn sie heute einen Kredit über 10.000 Euro brauchen, die sie bereits in sechs oder zwölf Monaten zurückzahlen können, ist das Policendarlehen ideal, weil Ratenkredite dann in der Regel die deutlich teurere Variante sind und sie das Policendarlehen in der Regel jederzeit und unabhängig von der Laufzeit zurückzahlen können - ohne zusätzliche Kosten.

Wer das angesparte Geld aus der Kapitalversicherung dringend benötigt und über eine Kündigung der Versicherung nachdenkt, sollte das Policendarlehen auf jeden Fall als Option in Betracht ziehen. Denn eine Kündigung macht vor allem in den ersten Sparjahren aus fast jeder Kapitalversicherung ein Minus-Geschäft, weil durch die am Anfang der Laufzeit fälligen Gebühren das Sparguthaben stärker belastet ist als ein paar Jahre später. Mit anderen Worten: Eine Kündigung lässt die Rendite gewaltig schmelzen. Hier kann man mit einem Darlehen deutlich günstiger fahren.

Damit ein Policendarlehen als Alternative infrage kommt, müssen die Versicherungen natürlich einen Rückkaufwert haben. Dieser aktuelle Wert der Versicherung setzt sich aus den Einzahlungen, den erwirtschafteten Erträgen und Überschüssen zusammen und stellt gleichzeitig auch die Obergrenze für den Kredit dar. Policendarlehen sind in der Regel endfällige Darlehen - während der Laufzeit zahlen die Kreditnehmer nur die auflaufenden Zinsen, tilgen das Darlehen aber nicht. Zurückgezahlt wird das Darlehen dann aus der fälligen Versicherungssumme: Der Versicherer zieht vor der Auszahlung an den Sparer einfach den Darlehensbetrag ab und schüttet den Rest der Versicherungsleistung aus.

Auch steuerlich gibt es einiges zu beachten. Früher wurden die Policendarlehen steuerlich als neutral eingestuft, weil das Darlehen am Ende der Laufzeit mit der Versicherungsleistung zurückgezahlt wurde. Seit Anfang 2009 sieht die Finanzverwaltung in den Policendarlehen jedoch verkappte Versicherungsleistungen und hat die steuerliche Behandlung geändert.

Bei Versicherungsverträgen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, muss im Zweifelfall ein Fremdvergleich durchgeführt werden. Würde ein nicht am Versicherungsvertrag Beteiligter einen vergleichbaren Darlehensvertrag abschließen, wenn er die Police als Sicherheit bekäme, dann ist nicht davon auszugehen, dass das Darlehen die Steuerpflicht berührt. Wird aber zum Beispiel ein besonders niedriger Zins vereinbart oder die Versicherungssumme durch das Darlehen abgesenkt, dann ist davon auszugehen, dass die Gewährung des Darlehens so zu behandeln ist, als wenn die Versicherung ausgezahlt worden wäre - damit fallen dann Steuern für das Policendarlehen an.

Bei Altverträgen ist dann von einer Steuerpflicht auszugehen, wenn zum Auszahlungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach altem Recht fehlen. So müssen Sparer mit Policendarlehen in der Regel Steuern zahlen, wenn der Versicherungsvertrag zum Beispiel eine Vertragslaufzeit von weniger als 12 Jahren hat oder ein Todesfallschutz von weniger als 60 Prozent der Beitragssumme vereinbart worden ist.