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Noch keine Abbauerlaubnis für Block B in Grundremmingen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Grundremmingen - Vor über drei Monaten wurde der Block B des Atomkraftwerks Grundremmingen abgeschaltet. Die Genehmigung zum Abbau der Anlage steht aber noch aus. Die Antragsunterlagen seien noch immer in der Überprüfung durch Behörden und Gutachter, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums in München.
Ein Entwurf des Genehmigungsbescheids müsse dann auch noch dem Bundesumweltministerium in Berlin vorgelegt werden. "Zum Zeitpunkt einer möglichen Genehmigungserteilung kann noch keine Aussage getroffen werden", sagte der Sprecher.

Der Block B des schwäbischen Kernkraftwerks war Ende 2017 planmäßig vom Netz gegangen. Gundremmingen war bis 31. Dezember der letzte Atom-Doppelstandort mit zwei aktiven Reaktoren in Deutschland. Der Block C des Kraftwerks im Landkreis Günzburg darf nach dem Atomausstiegsplan noch bis Ende 2021 weiterbetrieben werden.

Kritiker sehen es als riskant an, wenn noch während des Betriebs des dritten Blocks der abgeschaltete Reaktor demontiert wird. Das Kraftwerk begründet den schnellen Abbau damit, dass Mitarbeiter dann nahtlos weiterbeschäftigt werden können. Die Betreibergesellschaft hatte erklärt, dass sie im Laufe des Jahres 2018 mit der Genehmigung zum Abbau rechnet.

Das Kernkraftwerk gehört zu 75 Prozent zum RWE-Konzern, der Rest zum Eon-Konzern. Der Abriss beider Kraftwerksblöcke soll bis etwa 2040 dauern und rund 1,5 Milliarden Euro kosten.