Internet-Anschlüsse: Neue Transparenzverordnung verabschiedet
Stand: 02.12.2016
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Berlin - Für Verbraucher werden Telefon- und Internet-Verträge ab jetzt transparenter. Das sieht die "Transparenzverordnung" der Bundesnetzagentur vor, die am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde.
Transparente Rechnungen und Vertragsinhalte
Gemäß der neuen Transparenzverordnung sind die Anbieter noch vor Vertragsabschluss dazu verpflichtet, ihre Kunden künftig umfassender und verständlicher über wesentliche Vertragsinhalte zu informieren. In der monatlichen Rechnung müssen zudem Details wie die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen aufgeführt werden.
Auskunft zur Internetgeschwindigkeit als Rechtsanspruch
Zudem erhalten die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Auskunft über die geleisteten Übertragungsraten. Kunden sollen sich ohne Aufwand darüber informieren können, welche Datenübertragungsrate im Vertrag vereinbart ist und welche Leistung tatsächlich erbracht wird. Die Anbieter sind damit auch verpflichtet, die Verbraucher auf Prüfungsmöglichkeiten wie das Messangebot der Bundesnetzagentur hinzuweisen.