Bundeskartellamt nimmt Anbieter von Heizstrom ins Visier
Stand: 24.09.2009
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Bonn - Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen Versorger von Heizstrom eingeleitet. Die Behörde untersucht die Strompreise zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. In diesem Markt gebe es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Verbraucher, informierte das Kartellamt am Donnerstag in Bonn.
Die Unternehmen, die nun untersucht werden, beliefern ungefähr 1,2 Millionen Kunden. Das Bundeskartellamt betont, dass die Verfahren nicht die Belieferung von Verbrauchern mit normalem Haushaltsstrom betreffen, da hier ausreichende Wechselmöglichkeiten vorhanden seien. Mit ersten Ergebnissen könne angesichts der Komplexität der Verfahren erst im Frühjahr gerechnet werden.