Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bis wann muss die Betriebskosten-Abrechnung vorliegen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Will der Vermieter die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, muss er diese dem Mieter bis zum 31. Dezember des Folgejahres vorlegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, bleibe der Vermieter auf möglichen Nachforderungen sitzen.

Das erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Grundsätzlich gelte, dass vereinbarte Vorauszahlungen einmal jährlich abgerechnet werden müssen.

Rechtzeitige Auslieferung sichern

Es genügt aber nicht, dass der Vermieter die Abrechnung rechtzeitig abschickt. Im Zweifel müsse er nachweisen, dass diese auch rechtzeitig bis 31. Dezember eingetroffen ist - und zwar an dem Tag bis 18.00 Uhr. Es werde davon ausgegangen, dass der Mieter zu einer späteren Uhrzeit keine Möglichkeit mehr hat, die Abrechnung rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen.

Der Eigentümerverband rät sogar, die Abrechnung am 31. Dezember noch bis zum Mittag in den Briefkasten zu werfen, da an dem Tag in der Regel nur am Vormittag gearbeitet werde. Wenn die Post an der verzögerten Zustellung der Abrechnung schuld ist, werde das dem Vermieter zugerechnet. Notfalls sollten Vermieter daher einen Boten schicken.