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Autounfall: Wer viel zu schnell fährt, trägt volle Schuld

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer mit dem Auto zu schnell fährt, muss bei einem Unfall unter Umständen alleine haften. Dies gilt auch, wenn man eigentlich Vorfahrt hatte.

Linksabbieger nimmt entgegenkommendem Auto die Vorfahrt

Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin, auf das der ADAC hinweist (Az.: 22 U 33/18). Innerorts wollte ein Autofahrer links abbiegen. Er beobachtete den vorfahrtsberechtigten Gegenverkehr und fuhr los. Da kam ein zweites Auto von vorn heran und die Fahrzeuge stießen zusammen.

Es wurde ermittelt, dass der zweite Fahrer mit 104 km/h und damit mehr als doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs gewesen war. Allerdings forderte er von der Versicherung des Abbiegenden einen Schadenersatz in Höhe von einem Drittel. Wegen des erhöhten Tempos setzte er sein eigenes Verschulden mit zwei Dritteln an.

Die gegnerische Versicherung weigerte sich aber wegen des hohen Tempos überhaupt zu zahlen. Das Gericht musste entscheiden.

Viel zu schnelles Fahren bedeutet schweren Verkehrsverstoß

Die Richter entschieden eindeutig: Die Versicherung musste nicht zahlen. Zwar hätte der Linksabbieger einen Pflichtverstoß begangen und hätte besonders vorsichtig beim herannahenden Gegenverkehr agieren müssen. Da es dunkel gewesen war, hätte er noch genauer beobachten müssen, wie schnell sich der Gegenverkehr nähert.

Doch der Vorfahrtsberechtigte musste hier allein haften. Denn wer mehr als doppelt so schnell wie erlaubt fährt, begeht einen besonders schweren Verkehrsverstoß. Im Regelfall zieht das trotz Vorfahrt die Alleinhaftung nach einem Unfall nach sich.