Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

In schlecht beleuchteten Straßen ist Parklicht Pflicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer nachts seinen Wagen an nur schlecht beleuchteten Straßen parken will, muss das Licht anlassen. Wann das Parklicht ausreicht und wann nicht.

Bei ungenügender Beleuchtung kann Teilschuld festgestellt werden

Die Situation kennen viele Autofahrer: Sie stellen ihr Fahrzeug am Rand einer Straße ab, die nur schlecht oder gar nicht beleuchtet ist. Oder wo etwa die Laternen irgendwann in der Nacht abgeschaltet werden. Darauf weist ein sogenannter roter Laternenring mit schmalen weißen Rand (Verkehrszeichen 394) hin.

In solchen Fällen müssen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften das Parklicht anschalten, erklärt die Expertenorganisation Dekra. Tun sie das nicht, können andere Verkehrsteilnehmer das Auto übersehen. Kommt es dann zu einem Unfall, kann den Halter des abgestellten Autos eine Teilschuld treffen.

Das Parklichteinstellung lässt bei abgezogenem Zündschlüssel je nach Bedarf halbseitig links oder rechts am Fahrzeug einen Scheinwerfer und ein Rücklicht bei verminderter Leistung brennen. Beleuchtet werden muss das Auto an der zur Fahrbahn hingewandte Seite. Oft lässt sich das Parklicht mit nach links oder rechts gedrücktem Blinkhebel anschalten. Wie das im Einzelfall genau funktioniert, steht in der Betriebsanleitung.

Parklicht reicht außerhalb geschlossener Ortschaften nicht aus

Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Parken in unbeleuchteten Bereichen immer das Standlicht einschalten. Damit brennen beide Scheinwerfer und beide Rückleuchten. Das Parklicht reicht dort nicht aus.