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Erste Hilfe bleibt trotz Corona Pflicht

Bildquelle: ©Externer Fotograf / Text: dpa/tmn

Passiert im Straßenverkehr ein Unfall, sind alle zur Ersten Hilfe verpflichtet. Daran ändert auch das Corona-Virus nichts. Doch es gibt einiges zu beachten.

Bei Unterlassung von Erster Hilfe droht Strafe

Auch wenn aktuell der Straßenverkehr wegen Corona abnimmt. Unfälle können trotzdem passieren. Und alle Verkehrsteilnehmer sind weiterhin verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Bei Unterlassung drohen Strafen. Wie geht das bestmöglich, ohne sich unnötig in Gefahr zu bringen?

Nicht in Hektik geraten

Die ersten, wichtigen Schritte zur Ersten Hilfe bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten bleiben gleich: Anhalten und nach der Absicherung der Unfallstelle Polizei und Rettungswagen verständigen. Und nicht nur in Corona-Zeiten gilt es dabei, Panik oder Hektik zu vermeiden. "Schildern Sie ruhig und Punkt für Punkt die Situation. Hektik hilft niemandem", sagt Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE).

Nach der Hilfe Hände waschen

Beim direkten Kontakt ist es wichtig, dass Helfer sich und das Opfer so gut wie möglich schützen. Dazu eignen sich Einmalhandschuhe und nach Möglichkeit Mund- und Nasenschutz. Das gründliche Waschen der Hände, besser noch eine Desinfektion, nach der Hilfe sollte folgen.

"Informieren Sie die Rettungskräfte möglichst genau über die geleisteten Maßnahmen", rät Heinze. "Sofern notwendig, begibt man sich selbst in ärztliche Obhut, um abzuklären, ob man sich mit dem Virus angesteckt haben könnten".

Was ist zumutbar?

Aber selbst in Gefahr bringen muss sich bei den Hilfeleistungen niemand. Was dabei gefährlich sein könnte, ist aktuell nicht ganz so einfach zu beantworten. "Es gilt generell die individuelle Abwägung, ob die Hilfeleistung zumutbar ist. Das ist individuell und situativ sehr unterschiedlich", erläutert ACE-Vertrauensanwalt Matthias Siegert-Paar. Denn es gebe dabei zahllose Abstufungen und es bleibe letztlich eine individuelle und situative Abschätzung.

"Kommt ein kerngesunder 25-Jähriger zu einem verunfallten Jugendlichen, kann beispielsweise Mund-zu-Mund-Beatmung zumutbar sein", nennt der Rechtsanwalt ein Beispiel. "Ist der Helfende ein Mann Ende 70 mit multiplen Vorerkrankungen, sieht das unter Umständen anders aus", so Siegert-Paar. Aber völlig unabhängig vom Alter: Jeder Person sei es auf jeden Fall zuzumuten, etwa mit dem Handy den Rettungsdienst zu informieren.