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Was tun, wenn man in einer Internet-Abofalle gelandet ist?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | AFP | dpa/tmn

Rezepte, Songtexte oder Gedichte - im Netz gibt es vieles kostenlos. Doch so manches Angebot entpuppt sich als Kostenfalle. Misstrauisch sollte man immer dann werden, wenn Daten wie der Name, die Adresse oder sogar die Bankverbindung abgefragt werden. Denn das ist bei kostenlosen Angeboten ja eigentlich nicht nötig.

Anbieter unseriöser Internetseiten gehen allgemein sehr geschickt vor, um möglichst viele Verbraucher zu prellen. Sie folgen dabei aber gerne bestimmten Mustern - und wer die kennt, geht ihnen nicht so schnell auf den Leim.

Wie gehen die unseriösen Anbieter vor?

Gerne bieten die Betreiber halbseidener Internetseiten Dinge an, die es auf seriösen Webseiten umsonst gibt: Das können Gratis-Streams sein oder der Download einer kostenfreien Software, aber auch Dienste zur Hausaufgabenhilfe oder zur theoretischen Führerscheinprüfung, Horoskope, Rezepte oder Routenplaner. Andere Anbieter locken mit vermeintlichen Sach- und Geldgewinnen. Bevor der Verbraucher die Dienste nutzen oder am Gewinnspiel teilnehmen kann, muss er seine persönlichen Daten angeben. Wenig später meldet sich der Anbieter per E-Mail oder per Post bei seinem "Kunden" und verlangt hohe Geldbeträge für das angeblich abgeschlossene Abonnement.

Mit welchen Maschen locken die Anbieter die Internetnutzer?

Oft heißt es laut Stiftung Warentest auf den Internetseiten der Anbieter: "Jetzt gratis Zugang einrichten". Es öffnet sich dann typischerweise ein Anmeldeformular, bei dem der Nutzer seine persönlichen Daten angeben soll, wenn er die Seite nutzen will. Lässt sich der Verbraucher darauf ein und gibt seine Daten an, hat die Abofalle zugeschnappt.

Woran erkennen Verbraucher eine Abofalle?

Erscheint das Fenster zur Abfrage von Name und Anschrift, gibt es laut der Experten nur einen Rat: die Seite wegklicken, sofern der Anbieter nicht wohlbekannt und topseriös ist. Ansonsten ist ein genaues Studium der Internetseite und der Vertragsbedingungen geboten. Ihre Preise weisen die Macher der unseriösen Seiten nur schwer auffindbar aus: etwa klein am Ende der Webseite oder versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Steht dort etwas von "Vertragslaufzeiten" oder "Kündigungsfristen", weist das schon auf eine vertragliche Bindung hin - die mit Kosten verbunden sein könnte. Auch ein Blick ins Impressum lohnt sich: Windige Betreiber führen dort gerne nur eine Postfachadresse an oder haben ihren Sitz im Ausland.

Was tun, wenn man in einer Abofalle gelandet ist?

Steckt ein Verbraucher in der Abofalle, sollte er vor allem Ruhe bewahren, sich nicht von Klage-Androhungen einschüchtern lassen und das vom Betreiber eingeforderte Geld auf keinen Fall bezahlen.

Gegen die einzelnen Betreiber kann der Verbraucher zwar in der Regel nicht vorgehen, da diese oft im Ausland ihren Firmensitz haben und die Identität darüber hinaus verschleiert wird. Verbraucher können jedoch bei Mahnungen von Rechtsanwälten Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einlegen oder bei dem im Briefkopf angegebenen Geldinstitut. Verbraucher sollten dabei an die Bank appellieren, das Konto des Rechtsanwaltes wegen des unseriösen Verhaltens zu kündigen.

Unberechtigten Forderungen widersprechen

„Schock-Rechnungen“ müssen Verbraucher nicht bezahlen, denn „rechtlich ist kein Vertrag zustande gekommen, der zur Zahlung verpflichtet“, weiß Rechtsexpertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Unberechtigten Forderungen muss auf jeden Fall per Einschreiben mit Rückschein oder mit Einwurf-Einschreiben widersprochen werden. Einen entsprechenden Musterbrief finden Verbraucher kostenlos im Internet zum Download an.

Hat die Firma keine Anschrift in Deutschland, sollten Betroffene am besten per Mail oder Fax widerrufen und unbedingt die Lesebestätigung dokumentieren beziehungsweise den Sendebericht aufheben. „Auf weitere Mahnungen oder Drohbriefe von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen muss nicht mehr reagiert werden“, sagt die Expertin. Reagieren müssen Verbraucher allerdings auf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Der Betroffene hat dann 14 Tage Zeit, dem zu widersprechen. Zu einem solchen, echten Mahnbescheid kommt es den Verbraucherschützern zufolge aber "so gut wie nie".

Nicht unter Druck setzen lassen

Verbraucher sollten sich von anwaltlichen Androhungen von Klagen, Vollstreckungen oder gar Pfändung von Einkommen und Bankguthaben nicht unter Druck setzen lassen. Auch ein Schufa-Eintrag muss nicht beunruhigen. Nur unbestrittene Forderungen dürfen dort eingetragen werden. Zahlungsversäumnisse melden ausschließlich Vertragspartner der Schufa, was Abzockfirmen nicht sind.