Vorratsdatenspeicherung beschlossen
Stand: 09.11.2015
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Berlin - Die Vorratsdatenspeicherung wird wieder eingeführt. Das hat nach Zustimmung der Bundesregierung nun auch der Bundesrat beschlossen. Demnach werden Telekommunikationsdaten zukünftig für zehn Wochen gespeichert. Hintergrund: Bei der Terror-Bekämpfung und Schwerverbrechen sollen Ermittler diese Daten heranziehen können. Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung trifft allerdings nicht überall auf Einverständnis. Einige Politiker und Interessensgemeinschaften wollen dagegen klagen.
Vor Beginn der Beratungen der Länderkammer hatte Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) als neuer Bundesratspräsident angesichts der Flüchtlingskrise für Zusammenhalt in Deutschland und Europa geworben. "Wir müssen Sorge tragen für starke Brücken in der Politik zwischen Bund und Ländern, Ländern und Kommunen und innerhalb Europas." Nötig seien neue Verbindungen in der Gesellschaft "zwischen Ängstlichen und Mutigen, Landsleuten und noch Fremden, Gläubigen und Nichtgläubigen, zwischen Tradition und Innovation sowie Heimat und der Welt". Europa mache gerade keine gute Figur. In der Länderkammer stand dies auf der Agenda:
Vorratsdaten
Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Um gespeicherte Daten vor Ausspähung zu schützen, wird der Straftatbestand der Datenhehlerei eingeführt.
Nachtragshaushalt
Der Bundesrat hat den Nachtragshaushalt des Bundes für 2015 passieren lassen. Damit setzt der Bund die Zusage weiterer Milliardenhilfen für Länder und Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden um. Zugleich forderten die Länder weitere Hilfe vom Bund.
Atom-Rückstellung
Die Länder halten das Gesetz der Bundesregierung zur Haftung der Stromkonzerne für die Kosten des Atomausstiegs für unzureichend. Aus ihrer Sicht sollten die Konzerne auch verpflichtet werden, die entsprechenden Kosten darzulegen. Auch sollte eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz verankert werden. Gefordert wird zudem die Verursacherhaftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen. Das Gesetz soll im Kern verhindern, dass die Stromkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sich durch Abspaltung ihrer Atomtöchter vor der Haftung für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten drücken.
WLAN-Hotspots
Der Bundesrat hat sich für Nachbesserungen des geplanten WLAN-Gesetzes ausgesprochen. Der Regierungsentwurf werde seinen Zielen nicht gerecht, um die Verbreitung öffentlicher Hotspots zu fördern. Die Länder sprachen sich vor allem für eine Streichung der sogenannten Störerhaftung aus, die Anbieter freier Hotspots einer Rechtsunsicherheit aussetze. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von jedem Nutzer eine Erklärung eingeholt wird, dass dieser sich nicht strafbar machen wolle. Zudem fordert er von Anbietern "angemessene Sicherungsmaßnahmen".
Korruption
Die Strafbarkeit von Korruption im privaten Sektor wird erweitert. Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft stehen umfassender als bisher unter Strafe. Das gebilligte Gesetz erweitert laut Bundesrat auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer und internationaler Amtsträger.
Legehennen
Legehennen sollen in Deutschland ab 2025 nicht mehr in Käfigen gehalten werden. Das kündigte Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) nach einem Beschluss des Bundesrats an. Damit brachte die Länderkammer einen entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg, der mit dem Bund bereits abgestimmt ist. In Härtefällen sollen die bisherigen Kleingruppenkäfige noch bis 2028 zulässig sein. Sie bieten etwas mehr Platz als Legebatterien, die seit 2010 verboten sind.
Auto-Zulassung
Die Länder setzen sich dafür ein, dass Autohändler ihre noch nicht zugelassenen Fahrzeuge mit roten Kennzeichen zum Tanken, zur Waschanlage oder zur Reparatur fahren dürfen, auch wenn sie dafür das Betriebsgelände verlassen müssen. In der Vergangenheit hatten Gerichte solche Fahrten als rechtswidrig eingestuft. Die Händler waren teils gezwungen, Autos auf Transporter zu verladen.