Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Internet-Verband: Netzsperren sind rechtswidrig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Laut einem juristischen Gutachten des Verbands der Internetwirtschaft (eco) sind Internetsperren zur Ausschaltung illegaler Inhalte nicht rechtskonform. "Internetsperren verstoßen gegen deutsches Recht", sagte eco-Geschäftsführer Harald Summa während einer Web-Konferenz mit Journalisten. Das am Freitag veröffentlichte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass alle Sperransätze "eine Selektion auf Grund technischer Parameter" verfolgen, welche die Auswertung eines vom Grundgesetz geschützten Kommunikationsvorgangs erforderlich macht.

2009 hatte in der Großen Koalition die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) das "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" (Zugangserschwerungsgesetz) auf den Weg gebracht. Das Gesetz sollte den Zugang zu Webseiten in Deutschland erschweren, die Kinderpornografie enthalten. Das 2010 in Kraft getretene Gesetz wurde unter der schwarz-gelben Koalition im Bund de facto nicht angewendet und im Dezember 2011 wieder aufgehoben.

"Das Sperren ist eine Art Brachialmethode, um von den eigentlichen Problemen abzulenken", sagte eco-Geschäftsführer Summa. Da jede Sperre mit technischen Mitteln umgangen werden könne, müssten andere Wege beschritten werden, um illegale Inhalte im Netz auszuschalten.

Die Arbeit von entsprechenden Meldestellen sei da im vergangenen Jahr sehr vielversprechend gewesen: "97 Prozent der in Deutschland gehosteten illegalen Inhalte konnten binnen einer Woche abgeschaltet werden." Auch bei rechtswidrigen Inhalten auf Servern im Ausland funktioniere das Netzwerk solcher Hotlines zunehmend besser.

Die Rechtsprechung der Gerichte habe sich in den vergangenen Jahren zunehmend gegen Netzsperren gewandt und dabei auf das Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes abgehoben, sagte der Kölner Fachanwalt Dieter Frey, Mitautor des Gutachtens. Zu dem inzwischen wieder außer Kraft gesetzten Zugangserschwerungsgesetz sagte Frey: "Wir müssen Frau von der Leyen dankbar sein, dass sie diesen Anstoß gegeben hat, weil wir endlich dazu gekommen sind, uns intensiv gesellschaftlich und rechtlich damit auseinanderzusetzen."