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Bundesnetzagentur will Preisaufsicht für Deutsche Telekom lockern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Frankfurt - Die Bundesnetzagentur will der Deutschen Telekom größere Freiheiten bei den Preisen für an Konkurrenten vermietete Leitungen einräumen. Für die Nutzung von Festnetz-Leitungen durch Wettbewerber wie Vodafone und Telefonica Deutschland soll der Dax-Konzern künftig in 20 deutschen Großstädten die Preise teilweise frei aushandeln dürfen, sagte ein Sprecher der Behörde am Montag auf Nachfrage und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ("FAZ"). Bei den Plänen handele es sich um eine "vorsichtige" Lockerung in einem eng definierten Marktsegment.

Grund für die weniger straffen Zügel in einzelnen Regionen sei die harte Konkurrenz in dicht besiedelten Gebieten durch Kabelnetzbetreiber und Stadtnetzbetreiber mit eigenen Glasfasernetzen, hieß es in dem Bericht. So solle die Telekom dort Freiheiten bekommen, wo ihr Marktanteil bei schnellen Internetanschlüssen unter 40 Prozent liegt. Insgesamt gehe es um Ballungsräume mit rund 4,5 Millionen Einwohnern, darunter große Teile des Ruhrgebiets. Die Großstädte Berlin, Hamburg und München zählten jedoch nicht wie von der Telekom erhofft dazu.

Der Vorstoß sei eine Wende, schreibt die Zeitung: Erstmals seit Privatisierung der Telekom vor rund 20 Jahren orientiere sich eine bisher bundesweite Regelung damit an regionalen Märkten. In Konsultationspapieren hatte sich die Bundesnetzagentur bereits schon für eine stärker regional ausgerichtete Regulierung ausgesprochen. Die Aufsichtsbehörden in Brüssel können zu der geplanten Neuregelung nun Stellung nehmen.

Konkret geht es um ein Vorleistungsprodukt namens "Bitstrom-Zugang" auf der technischen Ebene des sogenannten "Layer 3": Dieses ermöglicht Konkurrenten im Festnetz unter vergleichsweise geringem eigenen Technikaufwand die Mitnutzung von Leitungen der Telekom und die Vermarktung unter eigenem Namen. Betroffen ist davon nicht die sogenannte "letzte Meile" - also der eigentliche Teilnehmeranschluss.