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Inhalt dieser Seite
  1. Nachtspeicherstrom wird getrennt abgerechnet
  2. Ist Nachtspeicherstrom wirklich günstig?
  3. Nachtspeicherstrom sollte verboten werden
  4. Getrennte oder gemeinsame Messung von Nachtspeicherstrom?

Nachtspeicherstrom wird getrennt abgerechnet

Nachtspeicherstrom kann hohe Kosten verursachen und Kundinnen und Kunden mit Nachtspeicherstrom waren eine lange Zeit an den örtlichen Grundversorger gebunden. Doch seit einiger Zeit gibt es auch überregionale Stromanbieter, die spezielle Tarife für Nachtstrom anbieten. Nutzen Sie unseren Vergleich und finden Sie einen neuen Stromanbieter für Nachtstrom!

Wer eine Nachtspeicherheizung besitzt, hat in der Regel einen Tarif, bei dem zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Kosten anfallen. Diese Zeiten werden Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) genannt. Zur Messung des Stromverbrauchs ist üblicherweise ein Zweitarifzähler im Zählerschrank installiert.

Tagsüber gilt der teurere Hochtarif, in dessen Rahmen der größte Teil des verbrauchten Haushaltsstroms abgerechnet wird. In den Abendstunden sorgt ein Steuersignal des örtlichen Netzbetreibers dafür, dass auf den günstigeren Niedertarif umgestellt wird. In dieser Zeit wird der meiste Strom verbraucht, da sich die Heizung mit Nachtspeicherstrom auflädt.

Ist Nachtspeicherstrom wirklich günstig?

Früher wurden Nachtspeicheröfen als kostengünstige Heizart angepriesen. Das positive Bild vom günstigen Nachtspeicherstrom hat sich in den vergangenen Jahren nachhaltig gewandelt. Nachtspeicheröfen wandeln Strom zwar relativ effizient in Wärme um, sind aber aus energetischer Sicht ineffizient, wenn die gesamte Erzeugungskette betrachtet wird. Je höher der fossile Anteil am Strommix, desto ineffizienter wird geheizt. Aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht sind moderne Systeme wie Wärmepumpen deutlich überlegen.

Seit dem Jahr 2007 sind die örtlichen Grundversorger nicht mehr verpflichtet, einen speziellen Tarif für Nachtstrom anzubieten. Viele Grundversorger haben zwar nach wie vor derartige Tarife im Programm, doch es gab in den vergangenen Jahren teilweise empfindliche Preissteigerungen, die das Heizen mit Nachtspeicherstrom stark verteuert haben. Wer mit Nachtspeicherstrom heizt, sollte daher regelmäßig prüfen, ob es günstigere Angebote von überregionalen Stromanbietern gibt.

Nachtspeicherstrom sollte verboten werden

Ab dem Jahr 2020 sollte es verboten werden, mit Nachtspeicherstrom in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten zu heizen – diese Regelung wurde im Jahr 2013 allerdings gekippt. Wer eine kleinere Immobilie mit Nachtspeicherstrom besitzt, wäre von diesem Verbot zwar nicht betroffen gewesen, sollte sich aber dennoch Gedanken über den Austausch des Heizsystems machen. Der Umstieg wird staatlich gefördert und zahlt sich langfristig aus.

Getrennte oder gemeinsame Messung von Nachtspeicherstrom?

Getrennte Messung von Nachtspeicherstrom

Der Verbrauch von Nachtspeicherheizungen wird in der Regel mit einem eigenen Stromzähler gemessen. Für den normalen Haushaltsstrom gibt es einen weiteren Stromzähler. Wenn dieser Fall auf Sie zutrifft, wählen Sie in unserem Vergleich "Ja" bei der Frage "Separater Zähler für Heizstrom?".

Wichtig: Die beiden Stromzähler werden in der Regel als getrennte Abnahmestellen behandelt und müssen nicht vom gleichen Energieversorger beliefert werden. Sie können also einen Stromanbieter für den Haushaltsstrom und einen anderen Stromanbieter für den Heizstrom wählen.

Sie erhalten pro Stromzähler eine jährliche Abrechnung. Die Zähler für den Strom verbleiben auch nach einem Anbieterwechsel im Besitz des örtlichen Netzbetreibers. Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste führt dieser nach wie vor durch. Für einen Anbieterwechsel ist keinerlei technische Umstellung nötig. Voraussetzung ist jedoch, dass der heimische Anschluss unterbrechbar ist. In unserem Ratgeber zur unterbrechbaren Verbrauchseinrichtung finden Sie mehr Details hierzu.

Gemeinsame Messung von Nachtspeicherstrom

Bei einigen älteren Nachtspeicherheizungen wird Haushaltsstrom und Heizstrom noch gemeinsam gemessen, es gibt also nur einen einzigen Stromzähler für den jeweiligen Verbrauch. Lange Zeit gab es hier keine Möglichkeit zu wechseln. Mittlerweile gibt es jedoch günstige Alternativen. Wenn Sie nur einen Zähler für den Haushaltsstrom und Ihre Nachtspeicherheizung haben, wählen Sie in in unserem Nachtstrom-Rechner "Nein" bei der Frage "Separater Zähler für Heizstrom?".

Stromzähler für Heizstrom: Eintarif und Doppeltarif

Der Stromzähler für den Strom der Nachtspeicherheizung ist entweder mit einem Zählwerk ausgestattet (Eintarifzähler) oder er besitzt zwei Zählwerke (Doppeltarifzähler). Vor allem bei Nachtspeicherheizungen gibt es diese Zweitarifzähler, die den Stromverbrauch zeitabhängig messen. Tagsüber wird zum Hochtarif (HT), nachts wird zum in der Regel günstigeren Niedertarif (NT) abgerechnet.

Wenn Sie einen Eintarifzähler haben, benötigen wir nur den gesamten Jahresverbrauch für den Stromvergleich. Haben Sie einen Doppeltarifzähler, sollten Sie angeben, wie viele Kilowattstunden im Hochtarif (HT) und wie viele im Niedertarif (NT) abgerechnet werden. Diese Angaben finden Sie etwa auf Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Gemeinsame oder getrennte Messung beim Heizstrom

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