Steuererklärung: Nebeneinkünfte müssen angegeben werden
Stand: 08.05.2018
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Berlin – Auch Nebeneinkünfte sind steuerpflichtig. Wer in einem Jahr mehr als 410 Euro neben seinem Haupteinkommen eingenommen hat, muss das dem Finanzamt in der Steuererklärung mitteilen.
Wer das versehentlich vergessen hat, sollte die Einnahmen nacherklären, rät Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein (BVL) in Berlin. Denn Fehler müssen unverzüglich angezeigt werden.
Formlose Berichtigung reicht aus
"Die Berichtigung gegenüber den Finanzamt kann formlos erfolgen", erklärt Nöll. Das heißt: Steuerzahler erklären in einem Schreiben, dass versehentlich Ausgaben vergessen wurden und weisen diese gegebenenfalls nach. "Die Steuer für das betreffende Jahr wird dann neu festgesetzt." Gegebenenfalls müssen Steuerzahler damit rechnen, rückwirkend auch Zinsen an das Finanzamt zu zahlen. Unter Umständen drohen auch Bußgelder.