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Unterhalt: Zahlungspflicht kann bei verschlechterter Finanzlage entfallen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Koblenz - Wer im Alter über weniger Geld verfügt bzw. ein geringeres Einkommen hat, kann unter Umständen von ursprünglich vereinbarten Unterhaltszahlungen befreit werden. Zu diesem Entschluss kam das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 9 UF 34/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall zahlte ein inzwischen fast 78-jähriger Mann 1.000 Euro monatlichen Unterhalt an seine frühere Frau. Das hatte das Ehepaar im Scheidungsjahr notariell vereinbart. Der Mann beantragte jetzt den Wegfall dieser Verpflichtung. Als Grund gab er an, dass sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtert hätten.

Geschäftsgrundlage nicht mehr gültig

In zweiter Instanz hatte er Erfolg. Die Geschäftsgrundlage der notariellen Vereinbarung sei inzwischen nicht mehr gültig, befanden die Richter. Eine Änderung habe sich unter anderem bei den Einnahmen des Ehemannes aus seiner selbstständigen Tätigkeit als Bauingenieur ergeben. In welchem Umfang das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Unterhaltszahlungen herangezogen werden könne, müsse im Einzelfall entschieden werden. Zwar sei das Ehepaar offensichtlich davon ausgegangen, dass der Ehemann noch über das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze hinaus arbeiten werde. Daraus folge aber nicht, dass er auf unabsehbare Zeit für den Unterhalt aufkommen müsse.

Recht auf monatlichen Selbstbehalt

Außerdem habe der Mann lediglich 473 Euro monatlich zum Leben. Unterhaltspflichtige haben ein Anrecht auf einen monatlichen Selbstbehalt, von dem sie ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Das Einkommen des Mannes liege weit unterhalb dieses Selbstbehalts.