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Selbstständigkeit: Hilfe, wenn es mal schlecht läuft

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

München - Selbstständige sind nicht verpflichtet, in die Arbeitslosigkeitsversicherung einzuzahlen. Doch Experten raten oftmals dazu, denn in vielen Phasen der Selbstständigkeit kann diese Absicherung nützlich sein. Gerade kurz nach der Existenzgründung, wo sich viele Neugründer erst noch in die Marktlage einfinden müssen, ist das der Fall.

Wer sich gerade eine eigene Existenz aufbaut oder bereits selbstständig tätig ist, kann zwar nicht gekündigt werden. Dennoch kann auch Selbstständige eine Erwerbslosigkeit drohen - etwa unmittelbar nach der Existenzgründung, bei einer Auftragsflaute oder wenn die Geschäftsidee doch nicht so zündend wie gedacht war. Wie gut, dass auch Selbstständige - auf freiwilliger Basis - eine Arbeitslosenversicherung abschließen können. Was sie beachten müssen:

Welche Voraussetzungen müssen Selbstständige erfüllen?

Für den Abschluss der Arbeitslosenversicherung müssen Selbstständige zwei Jahre vor Gründung mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein - bei Unterbrechungen können einzelne Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Alternativ müssen sie "unmittelbar davor Arbeitslosengeld bezogen haben", sagt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) in München. Wichtig: Den Antrag müssen sie innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur am Wohnort stellen. Außerdem müssen Antragsteller nachweisen, dass die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche beträgt. Das ist etwa mit einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters möglich.

Wie hoch sind die monatlichen Beiträge?

Wie viel der Versicherte an die Bundesagentur für Arbeit zahlen muss, hängt nicht vom Einkommen ab. Der monatliche Betrag beläuft sich einheitlich auf 87,15 Euro in den alten Bundesländern und 75,60 Euro in den neuen Bundesländern. Der Beitragssatz liegt also bei drei Prozent eines fiktiven Einkommens von 2905 Euro in den alten Bundesländern beziehungsweise 2520 Euro in den neuen Bundesländern, erläutert Lutz. Im Jahr der Existenzgründung und dem darauffolgenden Kalenderjahr wird nur die Hälfte fällig, also 43,58 Euro beziehungsweise 37,80 Euro in den neuen Bundesländern.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

"Selbstständige können sich erwerbslos melden, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt", sagt Paul Ebsen von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt unter anderem von der Ausbildung des Betroffenen ab. Allein in den alten Bundesländern variiert es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zwischen 814,80 Euro und 1443 Euro. Alleinstehende ohne Berufsausbildung erhalten demnach rund 815 Euro, mit Ausbildung etwa 1050 Euro, mit Meister etwa 1252 Euro und mit Studium rund 1443 Euro. "Mit Kind und Steuerklasse III gibt es ungefähr noch 25 Prozent zusätzlich", erklärt Lutz. Dies seien jedoch nur Orientierungswerte, die rechtlich nicht bindend sind. In den neuen Ländern liegt das Arbeitslosengeld je nach Ausbildung zwischen rund 707 und 1290 Euro.

Wie lange besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Das hängt davon ab, wie lange der Selbstständige in den letzen zwei Jahren vor Beginn der Erwerbslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. "Wer mindestens zwölf Beitragsmonate nachweisen kann, hat sechs Monate Anspruch auf Unterstützung", erläutert Ebsen. Kann ein Betroffener 24 Beitragsmonate nachweisen, kann er zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen. Nach dem 50. Lebensjahr hat er - gestaffelt je nach Alter und der Dauer des Versicherungsverhältnisses - bis zu 15, 18 oder 24 Monaten Anspruch.

Wie hoch ist die Hinzuverdienstgrenze im Fall der Fälle?

Betroffene können bis zu 165 Euro neben dem Arbeitslosengeld hinzuverdienen. Sie müssen ihre Selbstständigkeit also nicht gleich an den Nagel hängen. Gehen die Einnahmen über den Betrag hinaus, werden sie vom Arbeitslosengeld abgezogen. Bezieher von Arbeitslosengeld sind verpflichtet, aus eigener Aktivität heraus alles zu tun, um die Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Und sie müssen jede zumutbare Beschäftigung annehmen, die ihnen die Arbeitsagentur vermittelt.

Können Selbstständige die Arbeitslosenversicherung kündigen?

Das ist erstmals nach fünf Jahren möglich. Dann ist die Kündigungsfrist drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung muss nach Angaben von Ebsen schriftlich eingereicht werden. Gründe müssen Selbstständige nicht nennen. Eine andere Variante: Wenn Selbstständige mehr als drei Monate lang keine Beiträge einzahlen, dann endet das Versicherungsverhältnis auch, ergänzt Lutz.

Für wen lohnt sich eine Arbeitslosenversicherung?

Ob eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ratsam ist, ist von Fall zu Fall verschieden. "Die Beiträge muss man mit dem Risiko einer Auftragsflaute abwägen und mit den Alternativen, die man dann hätte", so Lutz. Jeder Selbstständige sollte aber prüfen, ob er diese Option nutzen will und darf, rät Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Denn wer keine Arbeitslosenversicherung hat, dem bleibt nur, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu sparen und Rücklagen zu bilden, sagt Scherfling. "Diese sollten flexibel angelegt sein, damit man im Fall der Fälle auch darauf zurückgreifen kann", rät der Verbraucherschützer. Ohne Arbeitslosenversicherung und Rücklagen können Selbstständige im Fall einer Erwerbslosigkeit ansonsten Hartz-IV-Leistungen beantragen.