Kurzarbeit für Firmen wichtigstes Instrument in der Krise
Stand: 02.05.2020
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Knapp 55 Prozent der deutschen Unternehmen haben bereits Kurzarbeit angezeigt. Darunter befinden sich nicht nur Firmen, die von der Pandemie stark betroffen sind, sondern auch viele, denen es noch relativ gut geht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Unternehmensbefragung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), an der sich insgesamt 555 Firmen beteiligt haben.
Viele Unternehmen zahlen Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
81 Prozent der Firmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, haben demnach Kurzarbeit angezeigt. Aber auch 29 Prozent der Firmen, denen die Pandemie bislang nicht oder nur wenig zusetzt. In einer aktuellen Mitteilung deutet das IW dies als ein Indiz dafür, dass die Firmen vorbereitet sein wollen, wenn die wirtschaftliche Lage sich zuspitzt.
Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten von der Agentur für Arbeit 60 bis 67 Prozent ihres entfallenen Nettolohns. Von den Firmen, die Kurzarbeit in Anspruch nehmen, zahlen laut der IW-Befragung 32 Prozent noch einen freiwilligen und sechs Prozent einen tariflich oder betrieblich vereinbarten Zuschuss. „Die Befragung zeigt, dass sich die Unternehmen um ihre Mitarbeiter kümmern, sofern sie den finanziellen Spielraum dafür haben“, sagt Thomas Schleiermacher, der beim IW für die Befragung verantwortlich ist.
Gesetzlicher Schutz für Kreditnehmer und Mieter
In der Corona-Krise schützt der Gesetzgeber Kreditnehmer und Mieter, die infolge von Verdienstausfällen in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Verbraucher mit einem laufenden Wohn- oder Ratenkredit können mit ihrer Bank eine Stundung der ausstehenden Ratenzahlungen vereinbaren. Es entstehen keine Extra-Kosten. Die Laufzeit ihres Kredits verlängert sich einfach um die Dauer des Stundungszeitraums.
Mehr dazu hier: Stundungsregeln für Kredite wegen der Corona-Krise
Eine ähnliche Reglung gibt es für Mieter, die aufgrund der aktuellen Lage in Geldnot sind. Wer nachweisen kann, dass er wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten hat, die Miete aufzubringen, muss keine Kündigung fürchten. Betroffene können die Mietzahlungen in Absprache mit ihrem Vermieter aussetzen. Sie müssen ihre Mietschulden dann innerhalb von zwei Jahren begleichen.
Hier gibt es detailliertere Informationen: Neues Gesetz schützt Mieter in der Corona-Krise