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Umfrage: Die Hälfte aller Unternehmen hat Kurzarbeit angeordnet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Corona-Krise hat die deutsche Wirtschaft fest im Griff. Die Folgen der Krise für Unternehmen und ihre Beschäftigen sind enorm. Derzeit fahren 50 Prozent der deutschen Firmen Kurzarbeit, 18 Prozent wollen Jobs abbauen. Das ist das vorläufige Ergebnis der neuesten Umfrage des ifo Instituts im April.

Unterschiede in den einzelnen Branchen

Im Handel haben demnach aktuell 55 Prozent der Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, in der Industrie sich es mit 53 Prozent ebenfalls mehr als die Hälfte. Etwas weniger verbreitet ist Kurzarbeit unter den Firmen der Dienstleistungsbranche (48 Prozent) und auf dem Bau (37 Prozent). „Für viele Unternehmen ist Kurzarbeit ein Mittel der Wahl, um kurzfristige Umsatzausfälle abzufedern und ihre Belegschaft zu halten“, sagt ifo-Experte Klaus Wohlrabe, der die Umfrage geleitet hat.

Für einen Antrag auf Kurzarbeit müssen zunächst Überstunden und Zeitguthaben abgebaut werden. Diese Maßnahmen haben bereits 69 Prozent der befragten Firmen veranlasst. In der Industrie sind es 78 Prozent, im Handel 68 Prozent, bei den Dienstleistern 65 Prozent und auf dem Bau 54 Prozent.

Mitarbeiter entlassen oder befristete Jobs nicht verlängern wollen 18 Prozent der Unternehmen. In der Industrie und bei den Dienstleistern sind es jeweils 20 Prozent, 15 Prozent im Handel und nur 2 Prozent auf dem Bau. 46 Prozent der Firmen wollen Investitionen verschieben, darunter 56 Prozent in der Industrie, 44 Prozent bei den Dienstleistern, 38 Prozent im Handel und 31 Prozent auf dem Bau.

Kreditnehmer in Kurzarbeit können stunden

Wer aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust in der Corona-Krise Schwierigkeiten hat die Monatsraten für laufende Kredite aufzubringen, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Stundung. Dafür sollten sich Verbraucher an die kreditgebende Bank wenden. Sie müssen nachweisen, dass sie aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.

Dann müssen sie bis zum 30. Juni keine Zins- und Tilgungsleistungen mehr an die Bank zahlen. Bei Bedarf kann die Bundesregierung eine Verlängerung der Stundungsregeln bis zum 30. September verordnen. Kreditnehmer geraten durch die Stundung nicht in Zahlungsverzug und müssen deshalb auch keine Verzugszinsen zahlen. Sie müssen die Zahlungen nach Ablauf des Stundungszeitraums aber nachholen.

Alle Details finden Sie hier: Stundungsregeln für Kredite wegen der Coronakrise

So werden Mieter in der aktuellen Lage vor Kündigungen geschützt

Auch für Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten gibt es gesetzliche Schutzregelungen. Wer aufgrund der derzeitigen Situation Probleme mit der Mietzahlung bekommt, muss nicht fürchten, auch nun noch die Wohnung zu verlieren. Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt zwar grundsätzlich bestehen. Aber Vermieter dürfen Mietern, die wegen Jobverlust oder Kurzarbeit aktuell nicht zahlen können, momentan nicht kündigen. Mieter bleiben die nicht gezahlten Beträge aber weiter schuldig und müssen sie spätestens bis Juni 2022 nachzahlen.

Weitere Informationen gibt es hier: Das gilt bei Mietschulden wegen Corona