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Kleinanlegerschutz: Mehr Eigenverantwortung oder mehr Sicherheit?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin/Frankfurt - Die Bundesregierung will Kleinanleger künftig besser vor riskanten Geldanlagen schützen. Einen Referentenentwurf gibt es bereits - doch Verbraucherschützer, Finanzinstitute und Unternehmen sind noch nicht zufrieden.

Was sind die Kernpunkte der Regelung?

Die Bundesregierung will Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen enger an die Kandare nehmen. Das Ziel: Anleger sollen die Erfolgsaussichten einer Vermögensanlage besser einschätzen können. Dazu sollen Anbieter von Finanzprodukten - zum Beispiel Genussscheinen, Nachrangdarlehen oder Namensschuldverschreibungen - in Prospekten besser und aktueller über die Anlage und ihre Risiken informieren. Unzulässige "Schneeballsysteme" sollen eingedämmt werden. Die Finanzaufsicht Bafin kann die Werbung für bestimmte Geldanlagen einschränken oder ganz verbieten, wenn sie Bedenken wegen des Anlegerschutzes hat.

Was sagen Verbraucherschützer?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband plädiert für ein generelles Vertriebsverbot von Finanzprodukten des Grauen Marktes, der nur eingeschränkt von der Bafin kontrolliert wird. Es handele sich um Produkte, "die nicht für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau in Frage kommen", argumentiert der VZBV. Sie sollten daher nicht öffentlich angeboten werden. Positiv sei aber, dass künftig Anbieter aller Vermögensanlagen Mindestinformationen über Produkte liefern müssten, die an Verbraucher verkauft werden können. Zudem sei keine uneingeschränkte Werbung mehr möglich. "Diese Einschränkung darf im weiteren Gesetzgebungsprozess aber nicht verwässert werden", fordert VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn.  

Wie beurteilt die Finanzbranche das Vorhaben?

Die Deutsche Kreditwirtschaft als Dachorganisation von Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken kritisierte, dass der von Gewerbeämtern beaufsichtigte Graue Kapitalmarkt weiterhin nicht umfassend von der Bafin kontrolliert werden soll. "Nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann ein einheitliches, qualitativ hohes Schutzniveau für alle Verbraucher sicherstellen". So weit geht der Gesetzesentwurf allerdings nicht. Kritik gibt es auch am Zeitpunkt. Die Regelungen müssten möglicherweise später wegen überarbeiteter EU-Vorschriften (Mifid II) noch einmal geändert werden.

Was wird noch kritisiert?

Berlin plant Sonderregelungen für Start-ups und junge Unternehmen, die bei der Finanzierung ungewöhnliche Wege gehen. Sie beschaffen sich zum Beispiel Geld, indem viele Menschen mit relativ kleinen Einzelbeträgen Projekte, Produkte oder die Umsetzung von Geschäftsideen unterstützen (Crowdfunding). Diese Unternehmen sollen keinen Verkaufsprospekt veröffentlichen müssen, wenn die Gesamtsumme eine Million Euro nicht übersteigt und jeder Anleger nicht mehr als insgesamt 10 000 Euro in das Projekt steckt. Der Branchenverband Bitkom kritisiert die Schwellen als viel zu niedrig. Start-ups und jungen Unternehmen der digitalen Wirtschaft werde ein möglicher Weg der Finanzierung abgeschnitten. Der VZBV argumentiert dagegen: "Für das Gros der Kleinanleger sind 10 000 Euro eine bedeutende Summe und kaum Spielgeld". Sie plädieren für deutlich niedrigere Schwellen von höchstens 1000 besser noch 500 Euro. So sollten die Interessen der Anleger und kleiner, junger Unternehmen berücksichtigt werden.

Wie geht es weiter?

Ende Oktober soll ein Gesetzentwurf ins Kabinett kommen, heißt es in der Koalition. Klar ist: Letztlich muss der Anleger entscheiden. Er soll aber besser informiert sein.