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Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2012

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Am 1. Januar 2012 treten zahlreiche neue Gesetze in Kraft. So wird etwa das gesetzliche Rentenalter schrittweise um zwei auf 67 Jahre angehoben. Vereinfachungen gibt es etwa bei den Kinder-Betreuungskosten und dem Kindergeld für den volljährigen Nachwuchs. Die Steuererklärung wird erleichtert. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Rente

Die Rente mit 67 beginnt schrittweise. Arbeitnehmer des Jahrgangs 1947 müssen einen Monat länger arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Ab dem Jahrgang 1964 verlängert sich die Lebensarbeitszeit um volle zwei Jahre. Neu ist auch eine Regelung für langjährig Rentenversicherte: Wer 45 Jahre Pflichtbeiträge nachweisen kann, kann weiterhin ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.

Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt um 0,3 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts.

Für Riester-Renten besteht die Möglichkeit, nachträglich einzuzahlen. Damit können sich Riester-Sparer vor der Rückforderung staatlicher Zuschüsse schützen. Künftig gilt ein jährlicher Mindestbeitrag von 60 Euro.

Sozialversicherungen

Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen: Für Kranken- und Pflegeversicherung gelten 3.825 (bisher 3.712,50) Euro Monatsbrutto als die Grenze, ab der der Beitrag nicht mehr steigen kann. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt sie in den alten Bundesländern um 100 auf 5.600 Euro. In den neuen Bundesländern bleibt sie unverändert bei 4.800 Euro.

Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr pflichtversichert sind, erhöht sich auf 50.850 Euro Jahresbruttoeinkommen oder 4.237,50 Euro Einkommen pro Monat.

Arbeit

Der Hartz-IV-Regelsatz (Grundsicherung für Alleinstehende) steigt um 10 auf 374 Euro im Monat. Auch die übrigen Bedarfsstufen steigen, unverändert bleiben die Sätze für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren.

Die Arbeitsmarktinstrumente werden neu geregelt und um ein Viertel reduziert. So wird etwa der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt. Kosten für die Weiterbildung älterer Beschäftigten können von der Bundesagentur für Arbeit teilweise übernommen werden. Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen aus.

Mindestlohn

Für Zeit- und Leiharbeit gilt erstmals ein Mindestlohn: in den westlichen Bundesländern muss ein Stundenlohn von 7,89 Euro, im Osten von 7,01 Euro gezahlt werden. Zum 1. November steigen die Mindestlöhne.

In der Gebäudereinigungsbranche steigen die gesetzlichen Mindestlöhne: Für die Innen- und Unterhaltsreinigung auf 8,82 Euro pro Stunde im Westen und auf 7,33 Euro im Osten. Für Glas- und Außenreinigung bleiben sie bei 11,33 und 8,88 Euro.

Im Dachdeckerhandwerk muss ab Januar ein Mindestlohn von 10,80 bezahlt werden.

Pflege

Beschäftigte haben zur Pflege naher Angehöriger die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für maximal zwei Jahre zu reduzieren. Nach dem Familienpflegezeitgesetz besteht aber kein Rechtsanspruch; der Arbeitnehmer muss die Auszeit genehmigen. Eine Ausgleichsregelung sorgt dafür, dass die Beschäftigten trotz Teilzeit bis zu 75 Prozent ihres letzten Bruttogehalts bekommen können. Nach Rückkehr auf die volle Stelle bekommen sie so lange weiter das reduzierte Geld, bis der "Vorschuss" abgearbeitet ist.

Die Sätze der Pflegeversicherung steigen: um 10 auf 450 Euro im Monat in der Pflegestufe I. Um 60 auf 1.100 in der Pflegestufe II und um 40 auf 1.550 Euro in der Stufe drei. Härtefälle erhalten 1.918 statt bisher 1.825 Euro im Monat.

Gesundheit

Die ärztliche Versorgung auf dem Land könnte sich verbessern. Verschiedene gesetzliche Initiativen zielen darauf ab, die Landarztpraxis attraktiver zu machen. Außerdem erleichtert das Gesetz den Patienten den Kassenwechsel bei Insolvenz ihrer bisherigen Kasse.

Zahnärztliche Leistungen können teuerer werden: Die Zahnärzte dürfen höhere Gebühren verlangen.

Familie

Die Einkommensüberprüfung für Kindergeld und Kinderfreibetrag entfällt bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren. Erst nach Abschluss der ersten Ausbildung muss für den weiteren Bezug nachgewiesen werden, dass das Kind kein oder kein ausreichendes eigenes Einkommen hat. Rückwirkend zum 1. Juli 2011 wird Kindergeld auch während des Bundes- oder des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes gezahlt.

Auch die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird viel einfacher. Die Eltern müssen ihren Anspruch - Erwerbstätigkeit oder etwa Behinderung - nicht mehr nachweisen. Alle Eltern können in der Steuererklärung 2012 für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal 4.000 Euro im Jahr pro Kind, als Sonderausgaben absetzen. Keine zeitlichen Beschränkungen gelten für behinderte Kinder.

Junge Familien in schwierigen Lebensphasen können nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz Hilfen vor der Geburt und in den ersten Lebensjahren eines Kindes bekommen. Sie können sich außerdem an eine geschulte Familienhebamme wenden. Die Behörden sollen beim Kinderschutz besser zusammenarbeiten. Die Anforderungen an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe werden strenger.

Steuern

Die Bestimmungen für die Lohn- und Einkommenssteuererklärung werden weiter entrümpelt: Für die Entfernungspauschale müssen bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel nur noch dann Belege eingereicht werden, wenn die Kosten die gesamte Pauschale eines Jahres übersteigen. Auch bei den Werbungskosten entfällt für weitere Arbeitnehmer das Sammeln von Quittungen: Seit 2011 gilt ein um 80 auf 1.000 Euro erhöhter Arbeitnehmerpauschbetrag.

Steuerzahler können Aufwendungen für die eigene erste Berufsausbildung oder das Erststudium als Sonderausgaben absetzen. Der Höchstbetrag dafür steigt um 2.000 auf 6.000 Euro im Jahr.

Kleine Gewerbetreibende brauchen dauerhaft keine Umsatzsteuer mehr im Voraus zu bezahlen. Bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 Euro muss die Steuer erst dann dem Finanzamt überwiesen werden, wenn die zugrunde liegende Rechnung bezahlt worden ist.

Konto

Der bisherige wirksame Pfändungsschutz auf Girokonten erlischt. Wer eine Pfändung befürchtet, sollte bei seiner Bank ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) beantragen.