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Altersgrenzen bei Vorsorgeprodukten werden 2012 angehoben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Die Anhebung der Altersgrenzen für Lebensversicherungen, für Riester- und Rürup-Rentenverträge sowie für die betriebliche Altersvorsorge wird  zum 1. Januar 2012 wirksam. Verbraucher sollten deshalb überlegen, ob sie noch in diesem Jahr entsprechende Verträge abschließen wollen.

Während bislang bei einer Kapitallebensversicherung die einmalige Auszahlung nur zur Hälfte steuerpflichtig ist, wenn der Vertrag zwölf Jahre lang lief und der Versicherte bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hatte, erhöht sich dieses Alter nun auf 62 Jahre. Für die Riester- und Rürup-Rentenverträge sowie für die betriebliche Altersvorsorge gilt zukünftig ebenfalls das Alter von 62 Jahren als frühester Auszahlungszeitpunkt, wenn die steuerlichen Vorteile greifen sollen.

"Die Neuregelungen gelten aber nur für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. "Das heißt, es kann sinnvoll sein, einen ohnehin geplanten Vertrag noch in diesem Jahr abzuschließen, um von den niedrigeren Altersgrenzen zu profitieren."