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Erwerbsminderungsrente (ehemals Erwerbsunfähigkeitsrente)

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten Arbeitnehmer, die wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft in keinem Beruf mehr arbeiten können. Unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung - doch die Voraussetzungen sind streng.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Erwerbsminderungsrente?
  2. Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente
  3. Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente
  4. Höhe der Erwerbsminderungsrente
  5. Zurechnungszeiten in den kommenden Jahren
  6. Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
  7. Leistungsvermögen nicht überschreiten
  8. Erwerbsminderungsrente beantragen
  9. Tipp
  10. Tipp
  11. Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erwerbsminderungsrente bekommen Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können.
  • Die Teilerwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie noch 3 bis 6 Stunden täglich arbeiten können.
  • Können Sie höchstens 3 Stunden täglich arbeiten, bekommen Sie die volle EM-Rente.
  • Die EM-Rente ist niedrig. Im Schnitt erhalten Erwerbsgeminderte unter 1.050 Euro monatlich (Stand 2024).
  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn Sie Ihren jetzigen Beruf nur noch zu 50 Prozent ausüben können.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Leistung, die von der deutschen Rentenversicherung (DRV) gezahlt wird.

Ein Anspruch auf diese Rente besteht für versicherte Arbeitnehmer,

  • die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig sind
  • und die die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Altersrente noch nicht erreicht haben.

Die Rentenversicherung unterscheidet zwei Stufen:

  • Volle Erwerbsminderung: Sie können maximal drei Stunden täglich arbeiten
  • Teilweise Erwerbsminderung: Sie können drei bis sechs Stunden täglich arbeiten

Achtung: Es geht hierbei nicht um Ihren erlernten Beruf oder um den Beruf, den Sie aktuell ausüben. Die Leistungsfähigkeit bezieht sich auf alle am Arbeitsmarkt verfügbaren Tätigkeiten. Ein Dachdecker mit Rückenproblemen könnte theoretisch noch als Pförtner arbeiten und erhält demzufolge nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente bewilligt.

Was ist der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsrente?

Bis 2001 gab es von der gesetzlichen Rentenversicherung zwei Leistungen:

  • die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Personen, die ihren Beruf krankheitsbedingt nur noch zur Hälfte ausüben konnten
  • die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) für Menschen, die gar nicht mehr arbeiten konnten und höchstens eine geringfügige Tätigkeit schafften

Mit der Rentenreform 2001 wurden diese Leistungen durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgelöst. Nur wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, profitiert noch von besonderen Vertrauensschutz-Regelungen.

Private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Den alten staatlichen Berufsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung gibt es nicht mehr. Daher ist es wichtig, dass Sie sich privat absichern: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie schützt Ihre Arbeitskraft und damit Ihr Einkommen, wenn Sie Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

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Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente

Um die Leistung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Bevor die Auszahlung der Rente erfolgt, prüft die DRV, ob die versicherte Person die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt.

Voraussetzung
Erklärung
Erwerbsminderung Arbeitszeit max. 3 bis 6 Stunden täglich aufgrund von Krankheit/Behinderung in jedem Beruf
Reha-Maßnahmen Rehabilitation kann die Arbeitsfähigkeit nachweislich nicht wiederherstellen
Wartezeit Mindestens 5 Jahre Versicherung in der DRV vor Eintritt der Erwerbsminderung
Pflichtbeiträge 36 Monate Beitragszahlung in den letzten 5 Jahren vor Erwerbsminderung
Altersgrenze Sie haben das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht

Wartezeiten im Detail

Was zählt zur allgemeinen Wartezeit:

  • Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten
  • Zeiten, in denen Sie staatliche Leistungen erhalten haben (Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Übergangsgeld)
  • Zeiten aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting

Besonderheiten:

  • Die erforderlichen 36 Monate Beitragszahlung müssen nicht zusammenhängend sein.
  • Bei unverschuldeten Unterbrechungen dieser Pflichtbeitragszahlung (Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit) wird der fünfjährige Zeitraum vor der Erwerbsminderung um diese Phase verlängert.

Tipp: Wer eine jährliche Renteninformation erhält, hat auch die fünfjährige Wartezeit erfüllt.

Wer hat keinen Anspruch?

Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erhalten keine EM-Rente.

Auch Berufsanfänger haben oft Probleme, da sie die allgemeine Wartezeit oder die 36-Monats-Regel nicht erfüllen können. Ihnen kommen aber bestimmte Ausnahmeregeln zugute.

Ausnahmen zur Wartezeitregelung

Unter folgenden Bedingungen gilt die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren als vorzeitig erfüllt:

  • Bei Erwerbsunfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit: Dann reicht oft schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung. Sie müssen aber zum Zeitpunkt des Unfalls versichert gewesen sein.
  • Wenn die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach Schul- oder Ausbildungsende auftritt: Es genügt dann, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr Beiträge gezahlt haben.

Sonderregel bei langer Erwerbsunfähigkeit: Auch ohne erfüllte Wartezeit erhalten Sie EM-Rente, wenn Sie 20 Jahre durchgehend erwerbsunfähig waren.

Näheres dazu regelt Paragraf 43 im sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Aber selbst bei Anspruch erhalten Berufsanfänger oft nur sehr geringe Renten, vor allem, wenn sie bisher nur wenig verdient haben.

Mehr Sicherheit mit Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen besseren Schutz im Fall einer drohenden Erwerbsunfähigkeit. Sie zahlt bereits, wenn Sie Ihren derzeitigen Beruf zur Hälfte nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch andere Arbeiten verrichten könnten.

Kriterium
BU-Versicherung
Volle EM-Rente
Wann zahlt sie? Ab 50 % Berufsunfähigkeit Ab max. 3 h Arbeitsfähigkeit täglich
Welcher Beruf? Ihr aktueller Beruf Jede verfügbare Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt
Rentenhöhe Selbst bestimmbar (bis 80 % des Nettos) Abhängig von eingezahlten Beiträgen
Flexibilität Individuell anpassbar Gesetzlich festgelegt

Für Selbstständige und andere Personen, die nicht in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, ist die BU-Versicherung als Existenzsicherung ebenfalls ein Muss.

Worauf Sie dabei achten müssen und welche weiteren Vorteile die Versicherung bietet, erfahren Sie von unseren Verivox-Versicherungsexperten.

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Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente

Erwerbsunfähig sind Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch wenige Stunden täglich arbeiten können, und zwar in allen Berufen, nicht nur in Ihrem bisherigen Job.

Wenn Sie die EM-Rente beantragen, prüft die Rentenversicherung, wie viele Stunden Sie bei einer 5-Tage-Woche auf dem normalen Arbeitsmarkt arbeiten könnten. Nach Ihrer Leistungsfähigkeit entscheidet sich, ob Sie die teilweise oder die volle Erwerbsminderungsrente erhalten.

Volle Erwerbsminderungsrente

Als voll erwerbsgemindert gelten Sie, wenn Sie nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Die Art der Tätigkeit spielt keine Rolle.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wird meist zunächst für drei Jahre befristet bewilligt und dann neu geprüft. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand nicht, läuft die Zahlung weiter. Bei Besserung kann die Rente gekürzt oder gestrichen werden.

Teilerwerbsminderungsrente

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie länger als drei, aber nur maximal sechs Stunden täglich arbeiten können.

Sie trägt 50 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Nach drei Jahren wird auch hier neu geprüft: Bei Besserung (mehr als sechs Stunden leistungsfähig) fällt die Rente weg. Bei Verschlechterung (unter drei Stunden) erhalten Sie die volle EM-Rente.

Bei welcher Krankheit erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?

Laut Gesetz reicht es, wenn eine Krankheit die Ursache für die Erwerbsminderung ist. Es muss keine bestimmte Diagnose sein. Dennoch gibt es einige Erkrankungen, die häufig zu einer Berufsunfähigkeit oder zu einer Erwerbsminderung führen können.

Häufige Krankheitsursachen für Erwerbsminderung (2023)

  • Psychische Erkrankungen (Depression, Angst): 41,8 %
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: 9,4 %
  • Krebserkrankungen: 14,5 %
  • Erkrankungen des Bewegungsapparats (Skelett, Muskeln, Bindegewebe): 10,4%
  • Stoffwechsel- und Verdauungsstörungen: 3,1 %

Quelle: Statistik DRV, Faltblatt Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf 2024

Besonderheiten zur Erwerbsminderung

Schwerbehinderung ist nicht gleich Erwerbsminderung

Eine Schwerbehinderung führt nicht automatisch zur Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung. Für den Bezug einer EM-Rente ist entscheidend, ob Sie überhaupt noch arbeiten können. Ein Berufskraftfahrer mit einseitiger Sehbehinderung könnte beispielsweise noch im Büro oder als Pförtner arbeiten. Dann liegt aus Sicht der DRV keine Erwerbsminderung vor.

Arbeitsmarktrente: Volle Rente trotz Teilarbeitsfähigkeit

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie normalerweise nur die halbe EM-Rente. Gibt es jedoch keine passenden Teilzeitjobs, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Das ist das Prinzip der Arbeitsmarktrente.

Die Rentenversicherung prüft dazu automatisch, ob geeignete Teilzeitstellen am Arbeitsmarkt verfügbar sind. Dazu werden unter anderem auch Stellungnahmen von der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Gibt es keine Teilzeitstellen, die Ihrer Leistungsfähigkeit entsprechen, wird die volle EM-Rente bewilligt.

Die Arbeitsmarktrente schützt Sie davor, aufgrund von Arbeitsplatzmangel finanziell benachteiligt zu werden.

Die Rente wird befristet bewilligt, eine Entfristung ist nicht möglich

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Laut Statistik der DRV bekamen Erwerbsgeminderte 2024 durchschnittlich 1.027 Euro monatlich (vor Steuern und mit Abzug der gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge) ausgezahlt.

  • Die volle Erwerbsminderungsrente lag 2024 im Schnitt bei 1.044 Euro pro Monat für Bestands- und Neurentner).
  • Die Teilerwerbsminderungsrente betrug durchschnittlich 657 Euro im Monat.

Die Zahlen verdeutlicht: Die EM-Rente ist eine kleine Hilfe, um trotz Erkrankung über die Runden zu kommen. Ein Erwerbseinkommen kann sie jedoch nicht ersetzen.

Ihre persönliche Rentenhöhe erfahren

Wenn Sie in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr jährlich automatisch Ihre Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Dort finden Sie die Höhe Ihrer Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Achtung: Es handelt sich bei dieser Summe um die Bruttorente. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern gehen davon noch ab.

So wird die EM-Rente berechnet

Die EM-Rente wird grundsätzlich wie die Altersrente berechnet. Das heißt vereinfacht: Je mehr Sie verdient haben und je länger Sie gearbeitet haben, desto mehr Entgeltpunkte haben Sie und entsprechend höher fällt die Rente aus.

Da Sie bei Erwerbsminderung jedoch unfreiwillig früher als geplant eine Rente beantragen, gibt es zwei Besonderheiten: die Zurechnungszeit und der Rentenabschlag.

Zurechnungszeit

Eine Erwerbsminderung tritt im Durchschnitt in einem Alter ab 50 Jahren auf. Die meisten Menschen haben bis dahin vergleichsweise wenige Rentenpunkte gesammelt. Entsprechend niedrig wären auch die Rentenansprüche. Durch die Zurechnungszeit wird diese Lücke zumindest teilweise ausgeglichen.

Die Rentenversicherung tut bei der Berechnung der Rentenhöhe so, als hätten Sie mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zum gesetzlichen Rentenalter weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Das erhöht Ihre Rente erheblich gegenüber einer Berechnung ohne Zurechnungszeit.

Beispiel: Sie müssen in diesem Jahr mit 52 Jahren wegen Krankheit die EM-Rente beanspruchen. Davor haben Sie insgesamt 27 Jahre lang Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt. Die Zurechnungszeit liegt 2025 bei 66 Jahren und 2 Monaten. Die Rentenversicherung rechnet nun so, als hätten Sie mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen bis zu diesem Alter weitergearbeitet. Dadurch kommen noch 14 Jahre und 2 Monate an Beitragszeit hinzu. Damit erhöht sich auch die EM-Rente.

Wichtig: Die Zurechnungszeit gilt nur für Versicherte, die ab Januar 2019 erstmals eine EM-Rente bezogen haben.

Zurechnungszeiten in den kommenden Jahren

Rentenbeginn im Jahr
Zurechnungszeit gerechnet bis
2025 66 Jahre 2 Monate
2026 66 Jahre 3 Monate
2027 66 Jahre 4 Monate
2028 66 Jahre 6 Monate
2029 66 Jahre 8 Monate
2030 66 Jahre 10 Monate
2031 67 Jahre

Rentenabschlag

Seit 2024 gilt: Die Erwerbsminderungsrente ist nur dann abschlagsfrei, wenn Sie sie ab 65 Jahren beziehen. Sind Sie beim Eintritt in die Erwerbsminderung jünger, müssen Sie eine Abschlagszahlung auf Ihre Rente in Kauf nehmen.

Für jeden Monat, den Sie vor dieser Altersgrenze in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen. Der Abschlag darf maximal 10,8 Prozent betragen.

Zudem wird der Abschlag dann auch auf die spätere Altersrente übertragen.

Jährliche Anpassungen und Zuschläge

Ihre EM-Rente steigt mit der Rentenanpassung jedes Jahr am 1. Juli. 2025 erhöhte sie sich um 3,74 Prozent.

Zusätzlich gibt es seit Juli 2024 einen besonderen Zuschlag für ältere EM-Rentner:

Automatischer Zuschlag zur EM-Rente:

  • 7,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen 2001 bis 2014
  • 4,5 Prozent bei Rentenbeginn zwischen 2014 bis 2018

Diesen Zuschlag müssen Sie nicht beantragen. Er wird automatisch gezahlt. Ab Dezember 2025 wird er direkt zusammen mit der Rente überwiesen.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente allein reicht oft nicht zum Leben. Deshalb dürfen Sie sich etwas hinzuverdienen, solange es Ihre Gesundheit zulässt. Beachten Sie dabei jedoch die geltenden Hinzuverdienstgrenzen.

Hinzuverdienstgrenzen 2025

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2025 bei 19.661,25 Euro jährlich.

Verdienen Sie mehr, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von Ihrer monatlichen Rente abgezogen. Dazu wird der Teil, der über der Grenze liegt, durch 12 geteilt. Von dem Ergebnis werden 40 Prozent errechnet. Das ist der Betrag, der von der monatlichen EM-Rente abgezogen wird.

Beispielrechnung: Petra erhält monatlich 850 Euro volle EM-Rente. Sie arbeitet als Aushilfe für 21.000 Euro im Jahr. Da sie die Hinzuverdienstgrenze um 1.338,75 Euro überschreitet, wird ihre Rente um rund 45 Euro monatlich gekürzt (40 Prozent von einem Zwölftel von 1.338,75 Euro).

Bei einer Teilerwerbsminderungsrente ist die Regelung komplexer: Hier liegt die Grenze bei mindestens 39.322,50 Euro pro Jahr. Die eigentliche Hinzuverdienstgrenze wird aber individuell nach Ihrem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre berechnet.

Aber auch hier gilt: Liegt Ihr Hinzuverdienst über dieser Grenze, werden 40 Prozent des Mehrbetrags auf die monatliche EM-Rente angerechnet.

Leistungsvermögen nicht überschreiten

Bei einer Erwerbsminderung geht die DRV davon aus, dass Sie nicht mehr als drei Stunden (volle EM) beziehungsweise höchstens sechs Stunden (teilweise EM) täglich arbeiten können. Überschreiten Sie diese Einschränkung oder arbeiten an sechs statt fünf Tagen pro Woche, wirken Sie leistungsfähiger als angenommen. Die Rentenversicherung kann dann Ihre gesamte Rente streichen.

Probearbeit für EM-Rentner: Neue Chance in den Beruf zurückzukehren

Seit 2024 können Erwerbsminderungsrentner bis zu sechs Monate auf Probe arbeiten, ohne ihre Rente zu verlieren. Das macht die Rückkehr ins Berufsleben deutlich sicherer.

Was ist neu?

Früher war die Rückkehr in den Job für EM-Rentner riskant: Wer wieder arbeiten wollte, setzte seine EM-Rente aufs Spiel und musste oft bereits erhaltene Zahlungen zurückgeben. Das hielt viele vom Arbeitsversuch ab.

Jetzt können Sie sechs Monate arbeiten und dabei Ihre Rente behalten. Wird daraus ein dauerhafter Job, müssen Sie nichts zurückzahlen. Klappt es nicht, ändert sich nichts an Ihrer EM-Rente. Sie müssen auch den Antragsprozess nicht neu durchlaufen.

Wichtig: Informieren Sie die Rentenversicherung vorab über Art der Tätigkeit, Arbeitszeit und Verdienst.

Erwerbsminderungsrente beantragen

Die DRV empfiehlt, die Rente innerhalb von drei Monaten zu beantragen, sobald Sie alle Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllen.

Beispiel: Sie sind ab Januar erwerbsgemindert und erfüllen alle Bedingungen für die EM-Rente. Dann müssen Sie bis Ende März den Antrag stellen, sonst verlieren Sie Geld.

Wo können Sie den Antrag stellen?

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen wie Ausweis brauchen Sie:

  • eine Liste aller Krankheiten und Beschwerden
  • die Namen und Adressen Ihrer behandelnden Ärzte
  • Nachweise über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte
  • Berichte über Untersuchungen durch Krankenkasse, Arbeitsamt oder Berufsgenossenschaft (falls vorhanden)
  • eine chronologische Liste aller beruflichen Tätigkeiten

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Tipp

Wenn Sie schon ärztliche Unterlagen haben, legen Sie diese gleich mit dem Antrag bei. Das kann das Verfahren beschleunigen.

Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt: was nun?

Ihr Antrag wurde abgelehnt oder Sie erhalten nur die halbe EM-Rente bewilligt? Dann haben Sie nur einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Für den ersten Widerspruch reicht ein einfaches Schreiben an die Rentenversicherung. Eine ausführliche Begründung können Sie später nachreichen. Das gibt Ihnen Zeit, sich zu orientieren und Hilfe zu organisieren.

Hilfe holen: Sie sind nicht allein

Kostenlose Beratung erhalten Sie bei:

  • Sozialverbänden (VdK, SoVD)
  • Gewerkschaften
  • Beratungsstellen der Rentenversicherung

Gerade wenn Sie krank sind, kann dieser Widerspruch-Prozess sehr belastend und kräftezehrend sein. Die Sozialverbände kennen sich mit solchen Verfahren und Fristen aus. Sie helfen Ihnen dabei, die richtigen Argumente zu finden. Bei komplexeren Fällen ist auch ein Fachanwalt für Sozialrecht empfehlenswert. Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Falls auch der Widerspruch abgelehnt wird: Dann können Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Spätestens jetzt sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen.

Tipp

Bewahren Sie alle Unterlagen auf und dokumentieren Sie weiterhin Ihre gesundheitlichen Probleme.

Häufig gestellte Fragen

2024 erhielten EM-Rentner im Schnitt 1.027 Euro monatlich ausgezahlt (nach Abzug der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Die genaue Höhe hängt von Ihren eingezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung ab. Schauen Sie in Ihre jährliche Renteninformation. Dort steht, welche Rente wegen voller Erwerbsminderung Sie erhalten würden.

Sie haben Anspruch auf EM-Rente, wenn Sie mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben. Außerdem sollte Ihre Arbeitsfähigkeit auf maximal drei bis sechs Stunden täglich in jedem Beruf beschränkt sein. Reha-Maßnahmen können den Gesundheitszustand nicht verbessern. Zudem dürfen Sie noch nicht im Rentenalter sein.

Die EM-Rente hat zwei große Nachteile: Sehr hohe Hürden und sehr niedrige Zahlungen. Sie müssen nachweisen, dass Sie in allen möglichen Erwerbstätigkeiten nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Das ist sehr schwer zu erfüllen. Selbst wenn Sie die Rente erhalten, liegt sie laut Statistik meist unter 1.050 Euro monatlich (vor Steuern) und reicht oft nicht zum Leben.

Die EM-Rente wirkt sich sowohl positiv als auch negativ auf Ihre spätere Altersrente aus.

Positiv: Dank der Zurechnungszeit wird die Zeit bis zum regulären Rentenalter mitgerechnet, als hätten Sie weitergearbeitet. Das erhöht Ihre spätere Altersrente.

Negativ: Der Abschlag auf Ihre EM-Rente (meist bis zu 10,8 Prozent) bleibt dauerhaft bestehen und wird auch von Ihrer Altersrente abgezogen.

Die Rente wird ganz oder teilweise gestrichen. Seit 2024 können Sie sechs Monate auf Probe arbeiten, ohne die Rente zu verlieren. Klappt es nicht, kehren Sie problemlos zur EM-Rente zurück.

Zwischen der ärztlichen Feststellung der Erwerbsminderung und der ersten Rentenzahlung vergeht in der Regel etwa ein halbes Jahr. Für Arbeitnehmer ist diese Zeit finanziell abgesichert: Zunächst gibt es bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, anschließend springt die gesetzliche Krankenkasse mit Krankengeld ein.